Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

144 Sechstes Buch. Erstes Kapitel. 
Die Folgezeit brachte unter der Regierung Ottos des 
Großen im wesentlichen nur noch die weitere Durchführung der 
geschilderten Bestrebungen. Maßgebend für den bald rascheren, 
—E—— 
Slawen, die noch mehrmals bis zu tobendem Aufstande ent— 
artete, und fernerhin die Weise der oberen Organisation des 
gesamten Gebietes. Als Gero, der „große Markgraf“, wie ihn 
die Zeitgenossen nannten, in einer erneuten Wallfahrt nach Rom 
seine siegreichen Waffen auf den Altar des h. Petrus nieder— 
gelegt hatte und bald darauf (65) in seiner herrlichen, noch 
heute teilweis erhaltenen Stiftung Gernrode reich an Wunden 
und Erfolg gestorben war!, da wurden die Grenzämter anders 
geordnet. An Stelle der zwei großen Gebiete Hermanns des 
Billungs und Geros traten sechs kleinere, von einander nahezu 
unabhängige Markgrafschaften: eine Organisation, die wohl 
weniger aus der gesteigerten Zuversicht Ottos des Großen auf 
die flawische Ruhe hervorging, wie aus dem Mißtrauen, so ge— 
waltige Gebiete, wie diejenigen Geros oder Hermanns, Mit— 
gliedern des sächsischen Adels ständig zu überlassen. Denn es 
konnte keine Frage sein: der sächsische Blutadel sah noch immer 
erbittert auf die Erfolge des Königtums gegenüber den Slawen; 
abgeschnitten von dem Gebiete seiner bisherigen, seit Jahr⸗ 
hunderten willkürlichen und grausamen Ausbeutung, angewiesen 
auf königliches Gebot, von der Kirche vielfach beschränkt, wo 
er unbegrenzt zu herrschen gewohnt war, hatte er einen furcht⸗ 
baren Haß gegen die königlichen Kolonisatoren gefaßt, der noch 
lange andauerte, dessen Nachwirkungen noch Heinrich der Löwe 
in seinem Sturze gefühlt hat. Diesen Stimmungen gegenüber 
schritt Otto der Große nach Geros Tode zu einer Verringerung 
der persönlichen Verantwortlichkeiten auf slawischem Boden. 
Freilich wird er erkannt haben, daß damit zugleich die kriege— 
rische Macht an der Slawengrenze bedenklich zersplittert ward. 
Weit klarer und freier von Bedenken entwickelten sich die 
1 In der deutschen Sage lebt er fort; er ist der maregräve Gôre 
des Nibelungenliedes.
	        
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