Gründung des deutschen Reiches; Erneuerung des Kaisertums. 155
Otto stützte sich von nun ab auf die Kirche: trug die erste
Hälfte seiner Regierung den Stempel eines Zeitalters der
Herzöge, der dominierenden Laiengewalten, die zweite wird sich
als kirchlich, als Zeitalter der Bischöfe kennzeichnen.
Es war ein Schritt von fast unberechenbaren Folgen. Die
Kirche war in jener Zeit, wie im früheren Mittelalter über—
haupt, die Trägerin wichtigster Ideen. Trat sie zum Staat in
ein näheres Verhältnis als bisher, so mußte das staatliche
Leben sich mit diesen vielmehr als bisher erfüllen. Die Kirche
war in dieser Zeit ferner die einzige Macht, welche die Ein—
nahmen eines großen Vermögens vornehmlich zu sozialen, nicht
zu privaten Zwecken verwandte. Sie stand in dieser Hinsicht,
in ihrer Verfassung noch ein Erzeugnis der römischen Kaiser—
zeit, auf einem Standpunkte, den Staaten nur in Zeitaltern
hoher Kultur zu erreichen pflegen. Sie mußte dem Staate,
wurde sie eng mit ihm verquickt, einen Abglanz dieser höheren
Aufgaben vermitteln; sie mußte ihm weit über den alt—
germanischen Friedenszweck des Mittelalters hinaus als Ideal
nahelegen, für Menschlichkeit und Sittlichkeit zu wirken; sie
vermochte vor allem den umfassenden Verwaltungsapparat, den
sie zunächst für ideale, kirchliche Ziele entwickelt hatte, der
Zentralgewalt für königliche, politische, zentralistische Zwecke
zur Verfügung zu stellen. Darauf besonders kam es Otto dem
Großen an. Denn seinerseits etwa in das Getriebe der kirch—
lichen Verwaltung oder gar in die Entwicklung des Dogmas
einzugreifen, wie die Zeiten Karls des Großen gethan hatten,
ist ihm nie in den Sinn gekommen.
Langsam vollzog sich in den letzten Jahrzehnten Ottos des
Großen und unter seinem Nachfolger die völlige Durchdringung
der Kirche und des Staates. Der König verfügte über die
Bischöfe als über Verwaltungsbeamte, die niemals erblich
werden konnten; er ernannte und beaufsichtigte sie; er verwandte
alle kirchlichen Mittel, gelegentlich bis zu deren Erschöpfung,
für politische Zwecke. Die Kirche erfreute sich des absolutesten
staatlichen Schutzes; es war selbstverständlich, daß die Könige
fromme Herrscher waren; sie gewann eine Fülle nutzbarer