Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Gründung des deutschen Reiches, Erneuerung des Kaisertums. 163 
gelockert, die bairischen Bischöfe durch Verleihung umfassender 
Immunitäten gegenüber der Herzogsgewalt freier gestellt. Das 
so verstümmelte Herzogtum ward dann an Herzog Otto von 
Schwaben verliehen. Es war ein furchtbarer Schlag nicht 
minder gegen den Partikularismus des bairischen Stammes, 
wie gegen die ungetreuen Verwandten, die der Herzogswürde 
entsetzt wurden: und es gelang dem Kaiser, die neue Ordnung 
auch gegenüber einem nochmaligen Aufstand aufrecht zu erhalten. 
Für das Reich wie für die Nation überhaupt war die 
Auflösung des Regnum Bawariae, obgleich sie später teilweis 
wieder rückgängig gemacht wurde, ein dauernder Erfolg. Die 
Markgrafschaft Liutpolds an der Donau entwickelte sich jetzt 
nicht minder, wie die Nordmark Berhtolds; zogen von dieser 
die Deutschen langsam zum Egerthal hin ins dechische Land, so 
wanderten die Baiern noch um vieles rüstiger in das Land unter 
der Enns und begannen ihm endgiltig deutschen Charakter zu 
geben. UÜber die deutsche Besiedlung hinaus aber flutete der 
Strom christlich-deutscher Mission von Regensburg und Passau 
verstärkt zu den Cechen, Südslawen und Ungarn; es schien 
zeitweise, als solle sich in Passau ein zweites Magdeburg als 
Mittelpunkt südöstlichen Christentums entwickeln. 
Während der bairischen Wirren spielte zugleich eine 
lothringische Empörung, welche dem Kaiser eine nicht minder 
kräftige Einwirkung auf dies westliche Herzogtum eröffnete. 
Reginar und Lantbert, Söhne des alten Lothringerherzogs 
Reginar, waren nach Ottos des Großen Tode aus böhmischer 
Verbannung heimgekehrt und begannen Fehden, um ihr ver—⸗ 
frontes Eigengut wiederzugewinnen. Aus diesen kleinen 
Kämpfen entwickelten sich mannigfache Reibungen im Lande; 
sie reichten schließlich bis nach Frankreich hinüber. Otto griff 
energisch zwischen; er beseitigte auch hier, den Spuren seines 
Vaters folgend, für immer jede einheitliche Herzogsmacht; das 
Land wurde endgiltig in zwei Herzogtümer, des Nordens und 
Südens, zerlegt, und daraus schieden noch wiederum die be— 
deutenden Territorien der Erzbischöfe von Köln und Trier zu selb— 
ständiger Verwaltung aus. Und als König Lothar von Frank— 
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