Gründung des deutschen Reiches, Erneuerung des Kaisertums. 163
gelockert, die bairischen Bischöfe durch Verleihung umfassender
Immunitäten gegenüber der Herzogsgewalt freier gestellt. Das
so verstümmelte Herzogtum ward dann an Herzog Otto von
Schwaben verliehen. Es war ein furchtbarer Schlag nicht
minder gegen den Partikularismus des bairischen Stammes,
wie gegen die ungetreuen Verwandten, die der Herzogswürde
entsetzt wurden: und es gelang dem Kaiser, die neue Ordnung
auch gegenüber einem nochmaligen Aufstand aufrecht zu erhalten.
Für das Reich wie für die Nation überhaupt war die
Auflösung des Regnum Bawariae, obgleich sie später teilweis
wieder rückgängig gemacht wurde, ein dauernder Erfolg. Die
Markgrafschaft Liutpolds an der Donau entwickelte sich jetzt
nicht minder, wie die Nordmark Berhtolds; zogen von dieser
die Deutschen langsam zum Egerthal hin ins dechische Land, so
wanderten die Baiern noch um vieles rüstiger in das Land unter
der Enns und begannen ihm endgiltig deutschen Charakter zu
geben. UÜber die deutsche Besiedlung hinaus aber flutete der
Strom christlich-deutscher Mission von Regensburg und Passau
verstärkt zu den Cechen, Südslawen und Ungarn; es schien
zeitweise, als solle sich in Passau ein zweites Magdeburg als
Mittelpunkt südöstlichen Christentums entwickeln.
Während der bairischen Wirren spielte zugleich eine
lothringische Empörung, welche dem Kaiser eine nicht minder
kräftige Einwirkung auf dies westliche Herzogtum eröffnete.
Reginar und Lantbert, Söhne des alten Lothringerherzogs
Reginar, waren nach Ottos des Großen Tode aus böhmischer
Verbannung heimgekehrt und begannen Fehden, um ihr ver—⸗
frontes Eigengut wiederzugewinnen. Aus diesen kleinen
Kämpfen entwickelten sich mannigfache Reibungen im Lande;
sie reichten schließlich bis nach Frankreich hinüber. Otto griff
energisch zwischen; er beseitigte auch hier, den Spuren seines
Vaters folgend, für immer jede einheitliche Herzogsmacht; das
Land wurde endgiltig in zwei Herzogtümer, des Nordens und
Südens, zerlegt, und daraus schieden noch wiederum die be—
deutenden Territorien der Erzbischöfe von Köln und Trier zu selb—
ständiger Verwaltung aus. Und als König Lothar von Frank—
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