Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

170 Sechstes Buch. Erstes Kapitel. 
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Hollands zurück bis in die letzten Jahrzehnte des 10. Jahrhunderts. 
Es war nicht der einzige Verlust des Reiches in dieser Zeit. 
Die innere Politik der guten Jahre Ottos II. ließ sich nach den 
unteritalischen Niederlagen nicht aufrecht erhalten; als Otto von 
Schwaben und Baiern im Jahre 82 starb, mußte noch Otto II. 
das neue Herzogtum Kärnten wieder mit Baiern vereinigen und 
beide gemeinsam vergeben. Nach seinem Tode gar folgten Jahre 
oölliger innerer Verwirrung. 
Der gewählte König war ein Kind: wer sollte an seiner 
Statt herrschen? Die Mutter, eine Griechin, welche die Liebe 
der Deutschen nicht recht gewann, oder der Vormund — jener 
Heinrich der Zänker, der von Otto II. des Herzogtums Baiern 
entsetzt worden war und im Gewahrsam des Bischofs von 
Utrecht lebte? Heinrich durchschnitt den Knoten der Frage, 
indem er aus Utrecht nach dem Centrum des Reiches aufbrach 
und in Sachsen offen mit persönlichen Ansprüchen an den 
Thron hervortrat. 
In diesem Augenblick rettete der Episkopat besonders West— 
deutschlands in Verbindung mit dem getreuen Schwabenherzog 
Konrad die Krone. Energisch trat Erzbischof Willigis von Mainz 
zu Gunsten Ottos III., und das hieß unter den bestehenden 
Verhältnissen zu Gunsten der Kaiserinnen Theophanu und Adelheid 
ein; Heinrich mußte den Frauen zu Rohr in Franken am 
29. Juni 984 das königliche Kind, das er in seine Gewalt 
gebracht, und mit ihm die Reichsregierung überliefern. 
Aber dieser Abschluß ward nicht erreicht ohne neue Schädi— 
gung der Centralgewalt. Heinrich, der vielfache Empörer, erhielt 
schon im Anfang des Jahres 985 das Herzogtum Baiern ohne 
Kärnten, schließlich im Jahre 989 das Herzogtum in seinem 
alten Umfange zurück; eine der wesentlichsten Errungenschaften 
der Zeit Ottos II. war außer Kraft gesetzt. Und überall mehrten 
sich um diese Zeit die Zeichen für die Lockerung der Reichs— 
gewalt. Es kam so weit, daß selbst völlig verrottete, ja scheinbar 
ausgerottete Triebe der partikularen Stammesverfassung wieder 
ins Leben schossen; in Thüringen wählten die Edlen des Landes 
oon sich aus einen Herzog, und in Baiern ward nach dem Tode
	        
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