Nationales Geistesleben im 9. und 10. Jahrhundert. 191
Nation auf diesem Gebiete in die Ausgestaltung der großen
typischen Personen der Heldensage ergossen, so reichte die christ—
liche Kirche späterhin in der massiven Ethik der Missionszeit,
im Gegensatz namentlich von böse und gut, dem nationalen
Verständnis ein nur zu einfaches Schema dar. Bald entwickelte
sich, vielleicht im Anschluß an Anschauungen der urchristlichen
Zeit, der Glaube, jeder Mensch sei von einem guten und schlechten
Engel umgeben, der eine vom Herrn gesandt, der das Gute
lehrt, der andere emporgestiegen aus dem schwarzen Abgrund
der Hölle, mahnend zum Bösen. Sie streiten um des Menschen
Herz, das passiv und an sich inhaltslos leidet als Schlachtfeld
innerer Kämpfe: nur Gottes Gnade, ein dritter, fremder Faktor,
hilft zu Sieg und Gelingen. Diese und verwandte Vor—⸗
stellungen ersticken jedes tiefere Verständnis zeitgenössischer
Charaktere; sie beherrschen mehr oder minder alle Lebens⸗
— D
zeugnisse der Pietät, gleichsam als Ersatz für die unterdrückten
feierlichen Totenlieder der Heidenzeit gelten können, nicht als
geschichtliche Kunstwerke geistig freier Empfängnis!. Ja noch
mehr: diese Vorstellungen beherrschen und typisieren die zeit—
genössische Geschichtschreibung überhaupt; selbst einer Hrotsuit
von Gandersheim, die allein in diesem Zeitalter sich auf die
Belebung von Personen im Drama verstand, erscheinen die
Schicksale des Ottonischen Hauses als Offenbarungen bald
himmlischer, bald höllischer Eingebung; Gott und Satan
kämpfen bei ihr um die Herrschaft über die einzelnen Träger
der geschichtlichen Handlung.
Die Anschauungen der Hrotsuit, einer hochstehenden, zudem
vom Hauche klassischer Tradition erfaßten und geläuterten Frau,
offenbaren mit einem Schlage die tiefsten Gründe im intellek—⸗
tuellen Leben der Ottonischen Zeit: noch nahm man nur typisch
Bewußtseinsinhalte auf, indem man entweder die Thatsachen
nur ihren äußerlichsten Eindrücken nach verarbeitete, oder indem
Als erste nennenswerte Ausnahme hiervon wird Adams Leben
des Erzbischofs Adalbert von Bremen angesehen. S. Hauck III ggso ff.
349 2; auch Nitzsch I 8.