Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

226 Sechstes Buch. Drittes Kapitel. 
Palette des 10. und 11. Jahrhunderts mit dem Untergang der 
asketischen Richtung der glücklicheren Farbenstimmung staufischer 
Zeiten Platz machte. 
Aber noch über die äußere Darstellung in Kontur und 
Farbengebung hinaus drang der germanische Geist schon im 
IO. Jahrhundert zersetzend in die antike Überlieferung. Er ließ 
sich in der Auffassung der Scenen selbst teilweise von den Ein— 
drücken des altnationalen Schatzes an symbolischer Formengebung 
leiten!. Welchen Reichtum z. B. an symbolischer Ausnutzung der 
Handbewegungen hatte nicht das deutsche Recht entwickelt. Mit 
einer bestimmten Haltung der Hände vor Gericht verband es die 
Konsequenz ganz bestimmter Rechtshandlungen: Vormund war 
oder ward, wer seine Hand wirklich über den Schutzbefohlenen 
hielt; eines Gutes entsagte, wer in der That die Hand von ihm 
abzog: noch halten wir in tausend verwaschenen Redeweisen (zu 
Handen jemandes schicken, auf Händen tragen, in Händen 
führen u. s. w.) die Erinnerung an die einstige symbolische Be— 
deutung der Hand fest. Nicht minder aber waren auch die 
Bewegungen der übrigen menschlichen Glieder, war die Gebärde 
überhaupt mit symbolischer Bedeutung ausgestattet. Wie leicht 
war es da, durch Übertragung dieser altverständlichen Symbolik 
in das Bild Scenen zu beleben, ja erst verständlich zu machen! 
Indem dies geschah, drang ein Element in die antike Über— 
lieferung ein, daß ihre Kompositionen allmählich zersetzen mußte. 
Und schon erprobte der germanische Geist sich unter ener— 
gischer Beihilfe seiner symbolischen Ausdrucksmittel in neuen 
scenischen Schöpfungen. Der Inhalt der Evangelien ward reicher 
illustriert als bisher; und dabei war das Verhältnis der Bilder 
1Ein viel zu wenig beachteter Punkt. Vgl. Lamprecht in den Bonner 
Jahrbüchern 70, 95 f., 101. Völlig aufgeklärt könnte er nur werden durch 
eingehende Erforschung der deutschen Rechtssymbolik überhaupt. Ein 
Anfang hierzu ist gemacht durch die Veröffentlichung des illustrierten 
Dresdner Sachsenspiegels seitens der Sächsischen Kommission für Geschichte 
(Herausgeber von Amira). Daneben hat Voege, Eine deutsche Malerschule 
um 1000 (Westd. Zeitschr. Ergänzungsh. VII 1891) den Nachweis geführt, 
daß zahlreiche auf den Bildern vorkommende Gesten antiken bezw. altchrist— 
lichen Ursprungs sind: S. 286f., 289 f., 294 ff., vgl. 330 f.
	        
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