Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Ottonische Renaissance; Kirchenreform und Universalpolitik. 231 
anderer Stärke weiter, als in Deutschland: verlief sie doch auf 
einem ungleich älteren Kulturboden und war sie doch eben 
deshalb von Anbeginn mit ungleich größerer Kraft entwickelt 
worden. Für beide Länder war dabei die volle Übernahme der 
geistigen Bildung durch die kirchliche Hierarchie das Bezeichnende: 
denn an beiden Stellen war das Kaisertum hinweggefallen, 
ohne daß sich an seiner Statt eine feststehende weltliche Gewalt 
entwickelt hätte, die einen dauernden Stützpunkt fernerer 
klassischer Rezeption geboten hätte. So wurden vor allem die 
Bischöfe Träger der Bewegung: feingebildete, aber nichts 
weniger als religiöse Priester, kirchliche Herrscher voll guten 
Geschmackes, keine geistlichen Fürsten. 
Von beiden Ländern ist für die gleichzeitige wie spätere 
Entwicklung Frankreich weitaus das wichtigere. In Nord— 
italien, dem Hauptsitz der italienischen Bewegung, kam es bei 
dem durchaus verweltlichten Ton des Klerus schließlich nur zur 
Schöpfung einer formalistischen Rechtswissenschaft und einer 
zden Rhetorik; der beste Gewinn war die Pflege der erwachenden 
Nationalsprache: denn schon die Novareser Grammatiker der 
Mitte des 10. Jahrhunderts sprachen mit veredelnder Fürsorge 
das Latein der Volkssprache, und bereits die Geschichtswerke 
Diakonus Johannes, Geheimschreibers des Dogen Peter II. 
Orseolo um die Wende des 10. und 11. Jahrhunderts, enthalten 
die Wurzeln des venetianischen Dialekts. 
In Frankreich dagegen bestand bereits im 9. Jahrhundert 
in Reims, von nun ab dem Mittelpunkte der Bewegung, eine 
große geschichtliche Tradition der Renaissance; eifrig ward sie 
von dem gewaltigen Erzbischof Hinkmar gepflegt, und der 
Historiker Richer vermochte es hier, die Schicksale der Kar— 
lingischen Epigonen in Ton und Haltung eines antiken Geschichts- 
schreibers vorzutragen. Sogar eine politische Wendung nahm 
diese feste Strömung noch in der zweiten Hälfte des 10. Jahr⸗ 
hunderts; damals ist von Reims aus noch einmal der Versuch 
unternommen worden, die Bischöfe im Sinne der vorpseudo⸗ 
isidorischen Zeit gegenüber dem Papsttum freizustellen und eine 
gewisse Selbständigkeit der Landeskirche zu wahren.
	        
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