Ottonische Renaissance; Kirchenreform und Universalpolitik. 231
anderer Stärke weiter, als in Deutschland: verlief sie doch auf
einem ungleich älteren Kulturboden und war sie doch eben
deshalb von Anbeginn mit ungleich größerer Kraft entwickelt
worden. Für beide Länder war dabei die volle Übernahme der
geistigen Bildung durch die kirchliche Hierarchie das Bezeichnende:
denn an beiden Stellen war das Kaisertum hinweggefallen,
ohne daß sich an seiner Statt eine feststehende weltliche Gewalt
entwickelt hätte, die einen dauernden Stützpunkt fernerer
klassischer Rezeption geboten hätte. So wurden vor allem die
Bischöfe Träger der Bewegung: feingebildete, aber nichts
weniger als religiöse Priester, kirchliche Herrscher voll guten
Geschmackes, keine geistlichen Fürsten.
Von beiden Ländern ist für die gleichzeitige wie spätere
Entwicklung Frankreich weitaus das wichtigere. In Nord—
italien, dem Hauptsitz der italienischen Bewegung, kam es bei
dem durchaus verweltlichten Ton des Klerus schließlich nur zur
Schöpfung einer formalistischen Rechtswissenschaft und einer
zden Rhetorik; der beste Gewinn war die Pflege der erwachenden
Nationalsprache: denn schon die Novareser Grammatiker der
Mitte des 10. Jahrhunderts sprachen mit veredelnder Fürsorge
das Latein der Volkssprache, und bereits die Geschichtswerke
Diakonus Johannes, Geheimschreibers des Dogen Peter II.
Orseolo um die Wende des 10. und 11. Jahrhunderts, enthalten
die Wurzeln des venetianischen Dialekts.
In Frankreich dagegen bestand bereits im 9. Jahrhundert
in Reims, von nun ab dem Mittelpunkte der Bewegung, eine
große geschichtliche Tradition der Renaissance; eifrig ward sie
von dem gewaltigen Erzbischof Hinkmar gepflegt, und der
Historiker Richer vermochte es hier, die Schicksale der Kar—
lingischen Epigonen in Ton und Haltung eines antiken Geschichts-
schreibers vorzutragen. Sogar eine politische Wendung nahm
diese feste Strömung noch in der zweiten Hälfte des 10. Jahr⸗
hunderts; damals ist von Reims aus noch einmal der Versuch
unternommen worden, die Bischöfe im Sinne der vorpseudo⸗
isidorischen Zeit gegenüber dem Papsttum freizustellen und eine
gewisse Selbständigkeit der Landeskirche zu wahren.