Ottonische Renaissance; Kirchenreform und Universalpolitik. 237
sammenhangslos und im nationalen Instinkt bereits überholt
durch die gewaltigen Wehen einer neuen, asketischen Frömmig—
keit; diese Askese in Italien vereinzelt auftauchend, vereinzelt
durchlebt, von furchtbaren persönlichen, geringen allgemeinen
und dauernden Wirkungen; in Frankreich dagegen eine ver—
wandte Askese organisiert in massenhaften Klöstern, centralisiert
in der Hand des Abtes von Cluny.
In Deutschland eine Askese, die, ausgehend vom Ere—
mitenleben, schließlich zu genossenschaftlicher Organisation im
Mönchsleben gedeiht, aber jeder monarchischen Spitze, jeder
Centralisation ermangelt. Und ihr gegenüber der Aufschwung
einer neuen, kaiserlichen Renaissance, die auch den Weltklerus,
vornehmlich die Hierarchie ergreift und ihnen, teilweis sogar
auf die Klöster übergehend, die volle Beherrschung der asketischen
Strömung durch die Kirche gestattet.
Es war eine Lage, welche, obwohl an sich nicht unmittelbar
politisch, doch die vollste Aufmerksamkeit eines kaiserlichen Uni⸗
versalherrschers verdiente. Otto der Große hatte sie erst sich
entwickeln sehen; Otto II. hatte in ihr gelebt, ohne sie ins
Ganze zu betrachten. Beide hatten das nächste universale Ziel,
die Beherrschung des Papsttums, durch rein materielle Mittel
vornehmlich durch die Unterjochung Unteritaliens zu erreichen
zesucht. Es war ihnen mißlungen. Sollte nunmehr ein dritter
Herrscher, der dritte Otto, den gleichen Versuch wagen? War
es nicht denkbar, daß die Ausnützung der bestehenden geistigen
Strömungen in universalem Sinne dem Kaisertum eine viel
sichrere, weil geistige Herrschaft über das Vapsttum verschaffen
fkonnte?
Es war eine der vornehmsten Fragen, die sich neben dem
universalen Problem der Stellung des Reiches zu Ostrom und
dem Islam an die jugendliche Brust Ottos III. drängte. Und
die Geschichte der Art und Weise, wie er sie zu beantworten
gesucht, bildet den Inhalt seiner eigenartigen Regierung'.
1 Das Folgende ist im wesentlichen auch in der Deutschen Rund⸗
schau Band XVIII, JI, S. 94-99, abgedruckt.