Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Entstehung, Blüte und Verfall des Karlingischen Weltreichs. 5 
Dagoberts treten Arnulf, anfangs königlicher Finanzbeamter, 
dann Bischof von Metz, und der älteste Pippin, ein edler Laie, 
die Ahnherren des Karlingischen Hauses, zuerst an die Führung 
der Geschäfte: beide stehen bereits in jener engen Verbindung 
geistlicher und weltlicher Anschauungen, die für das Zeitalter 
des späteren Karlingischen Weltreichs bezeichnend ist. Sie 
führten die Regierung zum Besten des Landes. Der Knabe 
Dagobert wurde sorgfältig erzogen, der Friede im Innern ge— 
sichert, die Ehre des Reiches nach außen erneut: Slawen und 
Awaren zitterten vor dem ostfränkischen Namen. Als Bischof 
Arnulf im Jahre 627 sich aus der Welt zurückzog in eine stille 
Klause des Wasgenwalds, da konnte er Dagoberts Haupt in 
der Hoffnung guter Zeiten segnen. 
Es kam anders. Im J. 628 starb Chlotachar II. Da— 
gobert ward zum Alleinherrscher fast des gesamten Reiches. 
Er verlegte den Königssitz von Metz nach Paris, wies Pippin 
vom Hofe, verstieß seine Gemahlin, heiratete anfangs die eine 
Magd Nantechild, später drei Hauptgemahlinnen neben einem 
Troß von Buhlerinnen, beraubte die Kirchen, preßte das Land: 
ward zum typischen König spätmerowingischer Zeiten. 
Austrasien ertrug diese Herrschaft um so weniger, als sie 
von Neustrien ausging. Dagobert mußte die Maßregel seines 
Vaters wiederholen; im Jahre 634 setzte er seinen Sohn 
Sigibert III. zu Metz als austrasischen Unterkönig ein. Sigibert 
war kaum dreijährig; man bedurfte von neuem leitender Kräfte. 
Es ist bezeichnend, daß sie sich fast nur noch im Kreise der 
Familie Arnulfs und Pippins finden ließen; seit 688 war 
Pippin selbst wiederum Hausmeier; und als er ein Jahr darauf 
starb, folgte ihm sein Sohn Grimwald, wenn auch nicht ohne 
Unterbrechung, in dieser Machtstellung. 
Grimwald war eine durchgreifende Natur; gewaltthätig auch 
unrechten Ortes betrachtete er sich schon völlig als Erben des 
austrasischen Hausmeiertumes. Dem königlichen Kinde Sigibert 
trat er selbstherrlich entgegen; und auch nachdem der König 
mündig geworden, benutzte er dessen Rechte nur, um sie im 
eigenen Interesse gegen Adel und Kirche zu wenden: unver
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.