Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

252 Sechstes Buch. Viertes Kapitel. 
Gewalt des Königs, obgleich bei weitem größer als diejenige 
Heinrichs J., doch immerhin begrenzter blieb als die Ottos 
des Großen. Die Erblichkeit der kleineren Lehen, schon in früh— 
ottonischer Zeit bekannt, begann jetzt auch für die großen Lehen, 
Grafschaften, Markgrafschaften und Herzogtümer einzudringen: 
überall folgten die Söhne den Vätern unter Ausschluß jeder 
mehr als formalen Einwirkung der Reichsgewalt. 
Heinrich II., so zäh, klug, energisch er war!, vermochte die 
königliche Gewalt diesen Einwirkungen nicht mehr ganz zu ent⸗ 
ziehen. Zu seiner Zeit spielte darum auch der Rat der Großen 
bielleicht schon eine andere Rolle als bisher; die Fürsten- und 
Reichstage mehrten sich. Nun verstand es zwar Heinrich fast 
stets, seinem Worte Gehör, seinem Willen Lauf zu verschaffen: 
aber gleichwohl wuchsen die Fürsten allmählich in eine selb— 
ständige Stellung hinein. 
Da begreift es sich, wenn Heinrich fast nie während seiner 
Regierung völlige Ruhe im Reiche schaffen konnte. Immer 
wieder zeigten sich Mittelpunkte der Unbotmäßigkeit Großer, 
so in Baiern, am Rhein, in Lothringen; und vor allem waren 
es die weitverzweigten Verwandten der Königin aus luxem— 
burgischem Geschlecht, die, noch befangen in der volkstümlichen 
Anschauung von der gemeinen familienrechtlichen Gliederung 
des königlichen Hauses, für sich Vorteile besonderer Art von 
der Krone erwarteten und, in dieser Erwartung getäuscht, auf⸗ 
rührerisch zu erringen suchten. Brachten diese Kämpfe im all⸗ 
gemeinen mehr Unruhe als dauernden Schaden, so haben sie 
doch am Niederrhein immerhin zur fast völligen Losreißung der 
südlichen Friesen, der heutigen Holländer, vom Reiche geführt. 
Heinrich II. konnte gegenüber diesen centrifugalen Richtungen 
bei dem Mangel jeder regelmäßigen Vollstreckungsgewalt die 
Einheit des Reiches nur noch durch das Einsetzen der eigenen 
Persönlichkeit und der altangesehenen moralischen Autorität 
des Königtums wahren. Von diesem Standpunkt aus hat er 
namentlich im Beginn seiner Regierung zu wirken gesucht, in— 
S. unten S. 289 f.
	        
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