258 Sechstes Buch. Viertes Kapitel.
brach er mit einer Hand voll Getreuer von Falkenstein gegen
die Baar hinab, stieß auf ein Reichsfriedenskommando unter
dem Grafen Manegold und fiel nebst seinem Freunde Werner
in verzweifelter Gegenwehr, am 17. August 1030.
Es war ein Ausgang voll tragischer Härte. Dem strengen
Spruch der Reichsgewalt war Gerechtigkeit geworden; ein starkes
Königtum hatte die Wahrung der Treue und des Gehorsams
durchgesetzt dem gegenüber, der dem Throne fast am nächsten
stand. Aber die Kirche erbarmte sich des Herzogs; sie löste den
Toten vom Bann, sie schenkte ihm ein christlich Begräbnis,
während der Kaiser für das Andenken seines Stiefsohnes nur
das herbe Sprichwort bei der Hand hatte: daß das Geschlecht
bissiger Hunde nicht alt werde.
Noch anders fühlte die Nation. Gegenüber der unitarischen
Strenge des Kaisers verehrte sie in Herzog Ernst den Ver—
teidiger der Stammesgewalt: so verschmolz sie die Erinnerung
an ihn singend und sagend mit der an Liudolf, auch einen
Schwabenherzog, den aufständischen Sohn Ottos des Großen.
Noch tiefer aber ward sie von dem rein sittlichen Kampf in
der Brust des Herzogs ergriffen, und in der Wahl zwischen
Reichssstreue und Freundestreue stellte sie sich gleich Ernst
enthusiastisch auf die Seite der Freundschaft. Noch war die
Begeisterung für ein großes Ganze, für die sittliche Macht und
die civilisatorischen Aufgaben des gesamten Vaterlandes dem
deutschen Herzen fremd; aber geblieben war ihm aus Urzeiten
her das treue Verständnis für die blutsbrüderlichen, alles über—
dauernden Bande der Freundschaft.
Erhob sich im Streite Kaiser Konrads und Ernsts von
Schwaben der innere Zwist zur vollen Höhe sittlichen Kon—
fliktes, so zeugte die Absetzung des Herzogs Adalbero von
Kärnten nur von dem unbeugsamen, leidenschaftlichen, nichts
übersehenden, nichts vergessenden Wesen des Kaisers. Wir
wissen, daß Konrad dem Herzog, den er schon vor seiner Thron⸗
besteigung, 1019, bekämpft hatte, bereits im Jahre 1025 das
Land zwischen Drau und Sau genommen hatte; dann folgte
m Jahre 1027 die Verselbständigung des bisher Kärntnischen