Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

258 Sechstes Buch. Viertes Kapitel. 
brach er mit einer Hand voll Getreuer von Falkenstein gegen 
die Baar hinab, stieß auf ein Reichsfriedenskommando unter 
dem Grafen Manegold und fiel nebst seinem Freunde Werner 
in verzweifelter Gegenwehr, am 17. August 1030. 
Es war ein Ausgang voll tragischer Härte. Dem strengen 
Spruch der Reichsgewalt war Gerechtigkeit geworden; ein starkes 
Königtum hatte die Wahrung der Treue und des Gehorsams 
durchgesetzt dem gegenüber, der dem Throne fast am nächsten 
stand. Aber die Kirche erbarmte sich des Herzogs; sie löste den 
Toten vom Bann, sie schenkte ihm ein christlich Begräbnis, 
während der Kaiser für das Andenken seines Stiefsohnes nur 
das herbe Sprichwort bei der Hand hatte: daß das Geschlecht 
bissiger Hunde nicht alt werde. 
Noch anders fühlte die Nation. Gegenüber der unitarischen 
Strenge des Kaisers verehrte sie in Herzog Ernst den Ver— 
teidiger der Stammesgewalt: so verschmolz sie die Erinnerung 
an ihn singend und sagend mit der an Liudolf, auch einen 
Schwabenherzog, den aufständischen Sohn Ottos des Großen. 
Noch tiefer aber ward sie von dem rein sittlichen Kampf in 
der Brust des Herzogs ergriffen, und in der Wahl zwischen 
Reichssstreue und Freundestreue stellte sie sich gleich Ernst 
enthusiastisch auf die Seite der Freundschaft. Noch war die 
Begeisterung für ein großes Ganze, für die sittliche Macht und 
die civilisatorischen Aufgaben des gesamten Vaterlandes dem 
deutschen Herzen fremd; aber geblieben war ihm aus Urzeiten 
her das treue Verständnis für die blutsbrüderlichen, alles über— 
dauernden Bande der Freundschaft. 
Erhob sich im Streite Kaiser Konrads und Ernsts von 
Schwaben der innere Zwist zur vollen Höhe sittlichen Kon— 
fliktes, so zeugte die Absetzung des Herzogs Adalbero von 
Kärnten nur von dem unbeugsamen, leidenschaftlichen, nichts 
übersehenden, nichts vergessenden Wesen des Kaisers. Wir 
wissen, daß Konrad dem Herzog, den er schon vor seiner Thron⸗ 
besteigung, 1019, bekämpft hatte, bereits im Jahre 1025 das 
Land zwischen Drau und Sau genommen hatte; dann folgte 
m Jahre 1027 die Verselbständigung des bisher Kärntnischen
	        
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