Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

276 Sechstes Buch. Viertes Kapitel. 
Zustand an der deutschen Südostgrenze zu begründen, wonach 
die Lehnsrührigkeit Ungarns vom Reiche bestehen blieb, wenn 
auch dies Verhältnis wie die gegenseitige Absteckung und 
Sicherung der Grenzen den mannigfachsten lokalen Einwirkungen 
unterworfen blieb. 
V. 
Im Gegensatz zur Politik an der Ostgrenze unterließen die 
deutschen Herrscher der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts an 
der Westgrenze jeden Übergriff gegenüber dem französischen 
Nachbarreich, das eben in dieser Zeit unter der Fürsorge der 
Capetinger die ersten Stufen neuer Bildung überwand. Mit 
Recht: denn jeder Eingriff der Könige in die französischen Vor— 
gänge würde den ewigen Wirren in Lothringen gefährlichen 
Charakter verliehen haben. Zudem gestattete diese Haltung, 
im freundlichen Einvernehmen mit Frankreich dem Reiche einige 
Vorteile im flandrischen Norden, einen gewaltigen Gewinn im 
Süden der Grenzlinie, in Burgund, zu sichern. 
Die flandrische Grafschaft, in deren Landen zum größten 
Teile Franken vermischt mit friesischen und angelsächsischen 
Elementen saßen, war in den Karlingischen Teilungen leider zu 
Frankreich geschlagen worden: ein großer Teil der Vlamen hat 
nie zum Reiche gehört. Andererseits konnte auch die französische 
Königsmacht hier lange nicht Fuß fassen; es entwickelte sich eine 
fast selbständige gräfliche Territorialgewalt. Sie war um die 
Wende des Jahrtausends so weit gekräftigt, daß ihr Vertreter, 
Graf Balduin, sogar aggressiv vorging und das zum Reich ge— 
hörige Valenciennes besetzte. König Heinrich II. hat demgegen— 
über mehr, wie spätere deutsche Herrscher, die Ehre des Reiches 
zewahrt. In Verbindung mit König Robert von Frankreich 
zwang er Balduin zur Ruhe und verband ihn durch die Be— 
lehnung mit jenen vlamischen Gegenden, die in der Karlingischen 
Teilung deutsch geblieben waren, dem Schicksal und den Inter—⸗ 
essen des Reiches. 
Weitaus wichtiger war Heinrichs Politik gegen Burgund. 
Rudolf III., damals König des burgundischen Reiches, das sich
	        
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