276 Sechstes Buch. Viertes Kapitel.
Zustand an der deutschen Südostgrenze zu begründen, wonach
die Lehnsrührigkeit Ungarns vom Reiche bestehen blieb, wenn
auch dies Verhältnis wie die gegenseitige Absteckung und
Sicherung der Grenzen den mannigfachsten lokalen Einwirkungen
unterworfen blieb.
V.
Im Gegensatz zur Politik an der Ostgrenze unterließen die
deutschen Herrscher der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts an
der Westgrenze jeden Übergriff gegenüber dem französischen
Nachbarreich, das eben in dieser Zeit unter der Fürsorge der
Capetinger die ersten Stufen neuer Bildung überwand. Mit
Recht: denn jeder Eingriff der Könige in die französischen Vor—
gänge würde den ewigen Wirren in Lothringen gefährlichen
Charakter verliehen haben. Zudem gestattete diese Haltung,
im freundlichen Einvernehmen mit Frankreich dem Reiche einige
Vorteile im flandrischen Norden, einen gewaltigen Gewinn im
Süden der Grenzlinie, in Burgund, zu sichern.
Die flandrische Grafschaft, in deren Landen zum größten
Teile Franken vermischt mit friesischen und angelsächsischen
Elementen saßen, war in den Karlingischen Teilungen leider zu
Frankreich geschlagen worden: ein großer Teil der Vlamen hat
nie zum Reiche gehört. Andererseits konnte auch die französische
Königsmacht hier lange nicht Fuß fassen; es entwickelte sich eine
fast selbständige gräfliche Territorialgewalt. Sie war um die
Wende des Jahrtausends so weit gekräftigt, daß ihr Vertreter,
Graf Balduin, sogar aggressiv vorging und das zum Reich ge—
hörige Valenciennes besetzte. König Heinrich II. hat demgegen—
über mehr, wie spätere deutsche Herrscher, die Ehre des Reiches
zewahrt. In Verbindung mit König Robert von Frankreich
zwang er Balduin zur Ruhe und verband ihn durch die Be—
lehnung mit jenen vlamischen Gegenden, die in der Karlingischen
Teilung deutsch geblieben waren, dem Schicksal und den Inter—⸗
essen des Reiches.
Weitaus wichtiger war Heinrichs Politik gegen Burgund.
Rudolf III., damals König des burgundischen Reiches, das sich