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Sechstes Buch. Viertes Kapitel.
gegen Schluß seiner Regierung ward diese weise Politik nament—
lich in Oberitalien durchbrochen von dem gewaltsamen Ausbruch
tiefer sozialer Gährungen. Die unabwendbar emportauchende
Wandlung der naturalwirtschaftlichen Zustände in geldwirt—
schaftliche hatte zu einem nur durch Feuer und Schwert heil—
baren Zwiespalt zwischen der ländlichen Bevölkerung und dem
niederen Adel einerseits und den Städten und deren Herren,
den Bischöfen vornehmlich, andrerseits geführt: es kam zu
Gewaltthat und Empörung allenthalben; eine soziale Revolution
durchbrauste seit dem Jahre 1035 das Land.
Konrad zog Ende des Jahres 1036 über die Alpen, um
zum Rechten zu sehen. Es begreift sich, daß er der Probleme
nicht sogleich Herr ward, die ihm von den Zuständen seiner
Heimat her völlig fremd sein mußten. Es lag ihm anfangs
näher, die Bewegung oberflächlich in politischem Sinne zur
äußerlichen Befestigung des deutschen Ansehens auszunutzen.
Und so stellte er sich auf Seite der ländlichen Gegner des Erz⸗
bischofs Aribert von Mailand, des Hauptvertreters der städtischen
Interessen, der ihm wegen seines Strebens nach weltlicher und
geistlicher Vollgewalt in Oberitalien längst verhaßt war. Auf
einem Reichstag zu Pavia, im März 1037, ließ er den Erz—
bischof als Hochverräter verurteilen und verhaften; später hat
er ihn gegen den Widerspruch seines kirchlicher gerichteten
Sohnes gar abgesetzt und aus eigner Machtvollkommenheit
einen neuen Erzbischof von Mailand ernannt.
Indes je länger Konrad in Italien weilte, je energischer
ihm das Bürgertum widerstand, um so mehr erkannte er den
eigentlichen Charakter der Bewegung. Und nun stellte er sich,
ganz wie später unter verwandten Verhältnissen die Staufer,
durchaus und überzeugt auf seiten der ländlichen Interessen,
namentlich soweit sie den niedern Adel betrafen und der
deutschen, heimischen Entwickelung homogen zu sein schienen.
Dem entsprach sein gesetzgeberisches Eingreifen. Wie er in
Deutschland die Ritter in ihrem Besiztz geschützt hatte, so sprach
er in Italien durch die Konstitution vom 28. Mai 1037 die
Erblichkeit alles Lehnbesitzes des niedern Adels in gewissen