Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Sechstes Buch. Viertes Kapitel. 
gegen Schluß seiner Regierung ward diese weise Politik nament— 
lich in Oberitalien durchbrochen von dem gewaltsamen Ausbruch 
tiefer sozialer Gährungen. Die unabwendbar emportauchende 
Wandlung der naturalwirtschaftlichen Zustände in geldwirt— 
schaftliche hatte zu einem nur durch Feuer und Schwert heil— 
baren Zwiespalt zwischen der ländlichen Bevölkerung und dem 
niederen Adel einerseits und den Städten und deren Herren, 
den Bischöfen vornehmlich, andrerseits geführt: es kam zu 
Gewaltthat und Empörung allenthalben; eine soziale Revolution 
durchbrauste seit dem Jahre 1035 das Land. 
Konrad zog Ende des Jahres 1036 über die Alpen, um 
zum Rechten zu sehen. Es begreift sich, daß er der Probleme 
nicht sogleich Herr ward, die ihm von den Zuständen seiner 
Heimat her völlig fremd sein mußten. Es lag ihm anfangs 
näher, die Bewegung oberflächlich in politischem Sinne zur 
äußerlichen Befestigung des deutschen Ansehens auszunutzen. 
Und so stellte er sich auf Seite der ländlichen Gegner des Erz⸗ 
bischofs Aribert von Mailand, des Hauptvertreters der städtischen 
Interessen, der ihm wegen seines Strebens nach weltlicher und 
geistlicher Vollgewalt in Oberitalien längst verhaßt war. Auf 
einem Reichstag zu Pavia, im März 1037, ließ er den Erz— 
bischof als Hochverräter verurteilen und verhaften; später hat 
er ihn gegen den Widerspruch seines kirchlicher gerichteten 
Sohnes gar abgesetzt und aus eigner Machtvollkommenheit 
einen neuen Erzbischof von Mailand ernannt. 
Indes je länger Konrad in Italien weilte, je energischer 
ihm das Bürgertum widerstand, um so mehr erkannte er den 
eigentlichen Charakter der Bewegung. Und nun stellte er sich, 
ganz wie später unter verwandten Verhältnissen die Staufer, 
durchaus und überzeugt auf seiten der ländlichen Interessen, 
namentlich soweit sie den niedern Adel betrafen und der 
deutschen, heimischen Entwickelung homogen zu sein schienen. 
Dem entsprach sein gesetzgeberisches Eingreifen. Wie er in 
Deutschland die Ritter in ihrem Besiztz geschützt hatte, so sprach 
er in Italien durch die Konstitution vom 28. Mai 1037 die 
Erblichkeit alles Lehnbesitzes des niedern Adels in gewissen
	        
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