286 Sechstes Buch. Viertes Kapitel.
darin, daß der politische Schwerpunkt der Verfassung in den
Süden des Reiches verlegt wird. Indem an die Stelle des
sächsischen Königshauses süddeutsche Herrscher traten, indem seit
diesem Augenblick der Niederrhein und Sachsen die Wege einer
besonderen Entwickelung einzuschlagen begannen, bildete sich
ganz allmählich auch jener Riß, der seit dem Ausgang der
Staufer das Vaterland in zwei thatsächlich beinah getrennte
Hälften, ein süddeutsches Kaiserreich und einen norddeutschen
Bereich autonomer Weiterbildung zerlegt hat, der durch die
Bestrebungen der föderativen Reichsreform seit Schluß des
15. Jahrhunderts und die Einwirkungen der Reformation wie
späterer geistiger Bewegungen nur notdürftig überbrückt wurde,
und der noch heute innerhalb eines neuen Reichsverbandes sicht⸗
bar nachwirkt.
Zugleich aber ward mit dieser Verlegung des Schwer—
punktes nach Süden auch die äußere Politik eine andere. Die
nordischen und nordöstlichen Interessen traten zurück; Hein—
rich III. hat sich kaum noch um sie gekümmert. Hervor trat
demgegenüber das Bestreben, sich von dem süddeutschen Hoch—
land aus östlich und westlich über die Grenzen des Reiches
auszudehnen; nach Osten zu wurde Ungarn an das Reich ge—
fesselt, nach Westen zu Burgund.
Dauerhaft war von diesen Erwerbungen nur diejenige
Burgunds. Zwar blieb auch hier der deutsche Einfluß gering.
Nur die deutschen Landesteile des Reiches erfuhren ihn stärker;
in der Provence hat man in vorstaufischer Zeit von den
Deutschen kaum gehört; im Jahre 1081 hat Bertrand von der
Provence sein Land sogar ungestört dem Papst Gregor VII.
übertragen können. Und auch später, mit Ausnahme etwa der
staufischen Zeit, blieb der Zusammenhang der einzelnen Länder
Burgunds mit dem Reiche locker; gegen Schluß des Mittel—
alters wurden nur noch das Herzogtum Savoyen, die Bistümer
Basel und Besangon und die Grafschaft Burgund zu seinem
Verbande gerechnet.
Aber gleichwohl hat sich das Land unter kaiserlichem
Szepter wohl gefühlt; nur ungern sind seine einzelnen Teile