Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Fünftes Buch. Erstes Kapitel 
dem universalen, germanisch-romanischen Charakter des Franken— 
reiches und bildeten insofern die Ergänzung jener weltgeschichtlichen 
Beziehungen, die Karl Martell im Südwesten des Reiches zu 
entwickeln gezwungen ward. 
Explosiv nach dem Orient wie dem Occident hin hatte sich 
die Weltmacht des Islam seit der gegenseitigen Zerfleischung 
von Byzanz und Persien in den furchtbaren Kriegen der ersten 
dreißig Jahre des 7. Jahrhunderts entfaltet. Nur weniger 
Generationen bedurfte es, so geboten die Feldherren des Ka— 
lifen am Euphrat und Tigris wie in den heißen Bergen Maure— 
taniens; in den ersten Jahrzehnten des 8. Jahrhunderts ward 
im Osten Indien erreicht, im Westen Spanien erobert, daneben 
fast gleichzeitig ein besonders heftiger Angriff auf Byzanz unter⸗ 
nommen. Sieht man vom Orient ab, so erschien Europa am 
goldenen Horn wie von den Säulen des Herkules her bedroht 
durch tödliche Umarmung; schon war das östliche Imperium 
gelähmt, wie es denn nur durch eine Kette von Zufällen vor 
Zerstörung bewahrt ward: nur von Westen her, nur durch das 
Frankenreich als Erbe des westlichen Imperiums schien die Ret— 
rung des Weltteils noch möglich. 
Karl Martell war freilich weit davon entfernt, diese Zu— 
sammenhänge zu überblicken, ja nur zu ahnen. Für ihn zeigten 
die Dinge nördlich der Pyrenäen, an der Stelle, wo Islam und 
Frankenreich aufeinander treffen mußten, zunächst ein ganz an— 
deres Antlitz. Während die Mittelmeergestade Südfrankreichs 
noch die gotische Provinz Septimanien mit der Hauptstadt Nar— 
bonne bildeten, war Herzog Eudo weiter nordwestlich der Be— 
gründer eines neuen aquitanisch-baskischen Reiches geworden, 
dessen Selbständigkeit vom Frankenreiche auch unter Karl Martell 
wenigstens thatsächlich hatte anerkannt werden müssen!. Diesem 
Reiche fiel naturgemäß die erste Abwehr der Sarazenen zu, 
die seit dem Jahre 712 ganz Spanien mit Ausnahme der 
Felsenklüfte Asturiens überschwemmt und im Jahre 720 schon 
Vgl. Breysig S. 80 Anm. 2; Richter S. 186 Anm. 1; dazu 
Besta 53; Cont. Fred. 107.
	        
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