Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 299
ungeistlich auch vielfach seine Klosterpolitik sein mochte; beide
waren einander befreundet. Bezeichnend ist eine spätere Legende,
wonach Heinrich die Aufnahme als Mönch in St. Vannes
begehrt haben soll. Richard habe ihn aufgenommen und zum
Gehorsam verpflichtet: aber nur um ihm zu befehlen, daß er
sofort in seine weltliche Würde zurücktrete. In der That hätte
Heinrich als Mönch der cluniacensischen Strömung niemals
soviel nützen können, wie er es bei seinen Gesinnungen als
Herrscher gethan hat. Die Cluniacenser wußten das wohl;
schon auf dem zweiten Römerzuge, noch vor der Kaiserkrönung,
erschienen Abt Odilo von Cluny und Hugo von Farfa, der
cluniacensische Reformator Italiens, in seiner Umgebung.
Und in den letzten Jahren Heinrichs begannen die Hoff—
nungen der Cluniacenser sich zu verwirklichen. Vor allem be—
gann der Kaiser in Deutschland für die Sache der Reform zu
wirken. Unter seinem Vorsitz wurde im Jahre 1019 zu Goslar
ein Provinzialkonzil abgehalten, auf dem, gegen den Wider—
spruch einiger Bischöfe, die Bestimmung durchgesetzt ward, daß
freie Ehefrauen von Priestern hörigen Standes und deren
Kinder hörig werden sollten. Es war eine Neuerung gegenüber
dem bisherigen, den Frauen günstigeren Brauche.
Im Jahre 1022 hielt Papst Benedikt VIII. in Pavia
eine Reformsynode ab, die sich namentlich mit der in Italien
damals ziemlich gewöhnlichen Priester- und Bischofsehe be—
faßte; sofort wurden ihre Bestimmungen von Heinrich als
kaiserliches Gesetz für Italien verkündet.
Gegen die cluniacensisch-romanische Fassung der Reform—
ideen verhielt man sich damals in Deutschland noch ganz ab—
lehnend, und das Ansehen des Papstes beruhte nach wie vor nur
auf seiner moralischen Autorität: er war Richter des Glaubens
und Hüter des Rechtes: hatte doch noch Widukind in seinem
Geschichtswerk nicht den Papst, sondern den Mainzer Erzbischof
als Pontifex maximus bezeichnet, war doch im ganzen 9. und
10. Jahrhundert selbst der bloße Ehrenvorsitz päpstlicher Legaten
in deuischen Synoden selten gewesen, und wurde doch der ver—
fassungsmäßige Zusammenhang zwischen der deutschen Kirche