Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Fünftes Buch. Erstes Kapitel. 
würde wird abgeschafft; bald regieren fränkische Grafen das 
völlig unterworfene Land. Nach Einverleibung Alamanniens 
war es möglich, sich dem Herzogtum Baiern mehr als bisher zu 
nähern, jenem Stammesgebiete, das seit längerer Zeit die weitaus 
eigenständigste Entwickelung erlebt hatte. Indes gelang es hier 
weder Karlmann noch später Pippin, die fränkische Oberhoheit 
in strengere Herrschaft zu verwandeln. Zwar mußte der Baiern⸗ 
herzog Odilo nach unglücklichen Kämpfen im Jahre 743 ver⸗ 
mutlich den Nordgau, das heutige Oberfranken, abtreten, im 
übrigen aber blieb es bei der fränkischen Suzeränität; Odilos 
Sohn Tassilo wurde im Jahre 748 mit dem Lande belehnt, 
und er bewegte sich trotz einer Wiederholung des Lehenseides 
im Jahre 757 zu Compiègne in den Bahnen einer immer eigen⸗ 
mächtigeren, schließlich dem Frankenreich geradezu feindlichen 
Politik, ohne daß Pippin in den späteren Jahren seiner Re— 
gierung das zu hindern vermocht hätte. Die deutsche Aufgabe 
der fränkischen Monarchie blieb an dieser wichtigen Stelle un— 
gelöst; erst Karl der Große hat sich ihr mit Erfolg unterzogen?. 
Pippin dagegen wandte sich in den fünfziger und sechziger 
Jahren des 8. Jahrhunderts, seit der Zeit seiner Alleinherr⸗ 
schaft, immer mehr den südgallischen Fragen zu: auf diesem Ge— 
biete hat er die von Karl Martell eingeleitete Politik nahezu 
völlig durchgeführt, seinem großen Sohne blieb nur die Nach— 
lese zwar gewaltiger, aber wenig erfolgreicher Glaubenskämpfe 
gegen die Sarazenen jenseits der Pyrenäen. 
Pippins nächstes Ziel war die Eroberung des arabischen 
Septimaniens: in dieser Richtung hatte sich Karl Martell in 
den letzten Jahren seines Lebens vergeblich bemüht, hier war 
Gefahr im Verzuge, daß die Langobarden von Italien her den 
Franken zuvor kommen möchten. So gewann Pippin zunächst 
die Oststädte Septimaniens, Nimes, Maguelonne, Agde, Béziers; 
dann eroberte er (759) die Hauptstadt des Landes, Narbonne. 
Mit der Unterwerfung Septimaniens waren die Vorbedingungen 
erfüllt, um die aquitanische Selbständigkeit zu brechen: von 
1 S. unten S. 26 ff.
	        
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