346 Siebentes Buch. Zweites Kapitel.
über königlicher Zerknirschung. So geschah Schlimmeres, denn
Gregor je vermutet, als König Heinrich nach vergeblichen Ver—
handlungen mit dem Papste am 25. Januar 1077 den Thoren
Canossas nahte, Absolution und nur Absolution begehrend. Am
28. Januar mußte sie ihm nach dreitägigem Harren gewährt
werden; freilich nicht, ohne daß er vorher Bedingungen im
Sinne der alten Pläne Gregors eingegangen wäre. Gregor hatte
festgehalten an seinem schiedsrichterlichen Beruf in Deutschland;
der König hatte ihm versprechen müssen, ihn dorthin frei ziehen
zu lassen und mit den deutschen Fürsten nach päpstlichem Rate
Versöhnung zu suchen, wenn irgend möglich!. Eine „Schmach“
von Canossa hat wohl für das 11. Jahrhundert nicht existiert:
Heinrichs Schritt bewies der Zeit seine Demut; für sie lag
keine Selbsterniedrigung darin. Und doch, wer wollte einer
umfassenderen Geschichtsbetrachtung es wehren: in dem Tage
von Canossa, so gut wie in denen von Venedig und Lyon, ein
Symbol für den glänzenden Sieg des hierarchischen Gedankens
zu erblicken?
Gregor selbst freilich wollte seine Niederlage nicht zugeben.
Denn in einem Rundschreiben an die deutschen Fürsten erklärte
er, die politischen Fragen seien durch die Königsbuße nicht
gelöst. Sein Kommen nach Deutschland, sein einmütiges Zu—
sammenwirken mit den Fürsten sei nötiger denn je. Ähnlich
dachten auch die Fürsten selbst. Sie wollten von Heinrich nichts
wissen, ob er gleich vom Banne gelöst war: auf Canossa antworteten
sie mit der Wahl des Gegenkönigs Rudolf von Schwaben.
Auf einem Tage zu Forchheim, am 15. März 1077, ward
Zum Thatsächlichen der Vorgänge auf Canossa und besonders zur
Kritik Lamperts von Hersfeld s. neben Ranke u. Martens: Meyer v. Knonau,
Jahrb. II (1899 S. 759 ff., 894 ff. Holder-Egger, Lampertstudien,
Neues Archiv 19 (1894) S. 537 ff. Mirbt, Publizistik (1894) S 188 ff.
Meyer v. Knonau, Deutsche Ztschr. für Geschichtswiss. 11 (1894) S. 359 ff.
Hauck III (1896) 805 f. Otto, Mitt d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung
18 (1897) S. 615 ff. Richter, Annalen III, 2 (1898) S. 286 ff. Neben
den eigenen Berichten Gregors Geg. IV, 12 S. 257 ep. coll. S. 545)
verdienen Donizos Angaben in der Vita Mahbtildis (&ë. XII 381) die
höchste Beachtung.