Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

346 Siebentes Buch. Zweites Kapitel. 
über königlicher Zerknirschung. So geschah Schlimmeres, denn 
Gregor je vermutet, als König Heinrich nach vergeblichen Ver— 
handlungen mit dem Papste am 25. Januar 1077 den Thoren 
Canossas nahte, Absolution und nur Absolution begehrend. Am 
28. Januar mußte sie ihm nach dreitägigem Harren gewährt 
werden; freilich nicht, ohne daß er vorher Bedingungen im 
Sinne der alten Pläne Gregors eingegangen wäre. Gregor hatte 
festgehalten an seinem schiedsrichterlichen Beruf in Deutschland; 
der König hatte ihm versprechen müssen, ihn dorthin frei ziehen 
zu lassen und mit den deutschen Fürsten nach päpstlichem Rate 
Versöhnung zu suchen, wenn irgend möglich!. Eine „Schmach“ 
von Canossa hat wohl für das 11. Jahrhundert nicht existiert: 
Heinrichs Schritt bewies der Zeit seine Demut; für sie lag 
keine Selbsterniedrigung darin. Und doch, wer wollte einer 
umfassenderen Geschichtsbetrachtung es wehren: in dem Tage 
von Canossa, so gut wie in denen von Venedig und Lyon, ein 
Symbol für den glänzenden Sieg des hierarchischen Gedankens 
zu erblicken? 
Gregor selbst freilich wollte seine Niederlage nicht zugeben. 
Denn in einem Rundschreiben an die deutschen Fürsten erklärte 
er, die politischen Fragen seien durch die Königsbuße nicht 
gelöst. Sein Kommen nach Deutschland, sein einmütiges Zu— 
sammenwirken mit den Fürsten sei nötiger denn je. Ähnlich 
dachten auch die Fürsten selbst. Sie wollten von Heinrich nichts 
wissen, ob er gleich vom Banne gelöst war: auf Canossa antworteten 
sie mit der Wahl des Gegenkönigs Rudolf von Schwaben. 
Auf einem Tage zu Forchheim, am 15. März 1077, ward 
Zum Thatsächlichen der Vorgänge auf Canossa und besonders zur 
Kritik Lamperts von Hersfeld s. neben Ranke u. Martens: Meyer v. Knonau, 
Jahrb. II (1899 S. 759 ff., 894 ff. Holder-Egger, Lampertstudien, 
Neues Archiv 19 (1894) S. 537 ff. Mirbt, Publizistik (1894) S 188 ff. 
Meyer v. Knonau, Deutsche Ztschr. für Geschichtswiss. 11 (1894) S. 359 ff. 
Hauck III (1896) 805 f. Otto, Mitt d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 
18 (1897) S. 615 ff. Richter, Annalen III, 2 (1898) S. 286 ff. Neben 
den eigenen Berichten Gregors Geg. IV, 12 S. 257 ep. coll. S. 545) 
verdienen Donizos Angaben in der Vita Mahbtildis (&ë. XII 381) die 
höchste Beachtung.
	        
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