Heinrich IV.; Uönigtum und Papsttum im Kampfe. 349
die sächsischen Bauern, die den Kampf entschieden, verloren ihr
Oberhaupt; König Rudolf büßte in der Schlacht die meineidige
Rechte ein und erlag seiner Wunde noch am Tage des Sieges:
Roudolfus rex, sancti Petri miles, migravit ad Dominum,
meint eine süddeutsche Quellei. Es war ein Ereignis von
großen Folgen. Denn wählten die Fürsten, die allein in der
Zweiung des Reiches ihr Ziel landesherrlicher „Freiheit“ er—
reichbar sahen, auch im August 1081 in dem Grafen Hermann
von Salm einen neuen König, so gelang es diesem doch trotz
mancher Erfolge nicht, auch nur das Ansehen Rudolfs zu
erwerben.
Heinrich konnte schon 1080 daran denken, den Kampf in
Deutschland seinen Parteigängern zu überlassen, und sich nach
Italien wenden, wider den großen Störer des deutschen Friedens,
wider Gregor selbst.
In Italien hatte mittlerweile die erneute Bannung des
Königs den schlechtesten Eindruck gemacht. In Rom wäre es
beinahe zum Aufruhr gekommen. In Tuscien fiel ein großer
Teil der Vasallen der Großgräfin von dieser ab: sie wollten
nicht gegen den König dienen. Und lauter Jubel erhob sich
unter den Bischöfen der Lombardei ob der Nachricht, daß Hein—
rich nahe, und mit ihnen fühlte der jetzt zu erneutem Ansehen
emporsteigende Laienadel des Landes. So hatte Heinrich die
italienischen Maßregeln gegen Gregor alsbald mit einem durch—
greifenden Gegenschlag einleiten können. Er hatte auf einer
Synode zu Brixen, am 25. Juni 1080, Gregor von neuem ab—
setzen lassen und darüber hinaus der Wahl seines Kanzlers
Wibert, Erzbischofs von Ravenna, zum Gegenpapste zugestimmt.
Das war allerdings der entscheidende Schritt. Mochte
Wibert, der den Namen Clemens III. annahm, der Reform der
Kirche mehr oder minder günstig gesinnt sein: wie die Gegen—
sätze sich entwickelt hatten, galt er als Vertreter des der Reform
entgegengesetzten Prinzipes: indem der König ihn aufstellen
ließ, gab er dem Königtum eine Wendung immer mehr gegen
1
Bern. Necrol., 88. 5, 362 3. 44; vgl. Bern. Chron. 1080.