Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

358 Siebentes Buch. Zweites Kapitel. 
schien gewonnen. Wer wollte dem Kaiser die ersten Anfänge 
einer friedlichen Beherrschung Deutschlands und Italiens noch 
schmälern? 
Aber gerade jetzt begann der Stern des Kaisers, der niemals 
dauernd strahlte, von neuem zu erblassen. In der Lombardei 
scheinen die Städte die langen Jahre kriegbewegten Lebens 
störend empfunden zu haben: sie wurden gegenkaiserlich, im 
Jahre 10983 verbanden sich Mailand, Cremona, Lodi und 
Piacenza auf zwanzig Jahre und hielten es mit Welf und 
Mathilde. Indes was besagte das gegenüber einem Ereignis, 
das mehr als andere die furchtbare Verwirrung der sittlichen 
Begriffe in diesen Zeiten bekundete und dessen persönliche Bitter— 
keit dem Kaiser auf lange den Mut nahm. Im Jahre 1093 
fiel sein Sohn Konrad, ein weicher Jüngling von religiösen 
Neigungen, von ihm ab und ging zum Papste über; Heinrich 
mußte es erleben, daß er von der päpstlichen Partei zu Mai— 
land!, mit der Krone des Vaters geschmückt ward, daß er An— 
klang fand als Werkzeug in der Hand seiner Feinde. Gramvoll 
zog sich der Kaiser in ein stilles Thal Oberitaliens zurück und 
fiel schwermütigen Stimmungen anheim, vielleicht bis zum Ge— 
danken des Selbstmords. 
Das Papsttum aber ward um diese Zeit auf eine un— 
erreichte Höhe des Erfolges getragen. Nachdem sich Urban II. 
im November 1093 in Rom festgesetzt hatte, hatte er zum 
1. März 1095 eine große Synode nach Piacenza ausgeschrieben 
— mitten hinein in die Gegenden, die von Kaiser Heinrich 
noch vor kurzem beherrscht worden waren. In Piacenza wurde 
zunächst der geschäftsmäßige Teil jeder Synode dieser Jahre 
abgethan: Bannung Heinrichs IV. und Clemens' III. Verbot 
der Simonie und der Priesterehe. Der Übertritt der kaiser— 
lichen Bischöfe wurde dabei durch die Unterscheidung zwischen 
wirklichen Simonisten und vom Kaiser investierten Klerikern 
erleichtert. Nur bei jenen sollten die Weihen ungültig sein. 
Das ist auch der Standpunkt, den im Gegensatze zu Humbert 
der Kardinal Deusdedit in seiner Streitschrift: „contra in- 
S. Meyer v. Knonau IV (1908) S. 395 A. 6.
	        
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