Heinrich IV.; Königtum und Papsttum im Kampfe. 361
ähnlich der des Jahres 1084, nur längst nicht mehr so günstig;
seine Politik konnte keine andere sein, als die erfolgreiche der
zweiten Hälfte der achtziger Jahre: bürgerfreundlich, auf Her—
stellung allgemeinen Friedens bedacht.
In diesen Bestrebungen genoß er mehrere Jahre, von 1097
bis etwa 1102, fast ungetrübten Glückes; es waren die frohen
Tage des früh gealterten Mannes. Er söhnte sich mit Welf
von Baiern aus; er schuf in Schwaben Ruhe; das schwäbische
Herzogtum gelangte an seinen Schwiegersohn Friedrich den
Staufer. Er wußte ferner den Fürsten die Wahl seines zweiten
Sohnes Heinrich zum Nachfolger abzugewinnen; am 6. Januar
1099 ward Heinrich zu Achen gekrönt, nachdem er vorher ge—
schworen hatte, seinem Vater nie nach Leben und Herrschaft zu
trachten: das schien das Beispiel des ungeratenen Erstgeborenen
zu fordern. Konrad starb übrigens machtlos am 27. Juli
1101. Nach der Sicherung der Erbfolge und der Beruhigung
der süddeutschen Lande aber beschäftigten den König tiefer noch
als bisher Gedanken des Friedens. Er errichtete einen Land—
frieden für Franken und ging gegen den flandrischen Grafen
Robert, der den Reichsfrieden gebrochen hatte, mit ungewöhn—
licher Thatkraft vor. Den Schluß seiner Bestrebungen aber
bildete ein großer Friede, der auf einem Mainzer Tage zur
Weihnacht 1102 zu stande kam; er sollte wahrscheinlich auf
vier, von Pfingsten 1102 ab zu rechnende Jahre gelten; unter
seinen Segnungen durfte der Kaiser einen ruhigen Lebensabend
erhoffen. Denn wurde er durchgeführt, so bedurfte es der
kirchlichen Gottesfrieden nicht mehr. Gerade in seinem rein
weltlichen Charakter lag die staatsrechtliche Bedeutung des
Mainzer Akts. Nicht mehr nur die Zeit der geweihten Tage,
das ganze Jahr vielmehr wurde unter Frieden gestellt.
Aber Heinrich täuschte sich. Dieselben Gegenwirkungen, die
gegen Ende der achtziger Jahre die 1084 eingeleitete Friedens⸗
periode zerstört hatten, begannen auch jetzt zu spielen. Die
Fürsten fürchteten ein neues Zeitalter königlicher Macht; die
kleinen Grundherren des platten Landes neideten den Städten
die Begünstigungen, die ihnen die unverbrüchliche Aufrecht—