388 Siebentes Buch. Drittes Kapitel.
geahnter politischer Bedeutung in ihren Territorien emporgediehen;
sie beherrschten zum guten Teil die Geschäfte des Reiches.
Empfand Heinrich dies Hemmnis schon im allgemeinen
schwer, so doppelt schwer gegenüber der Entwickelung in Sachsen.
In Sachsen war das Herzogtum im Verlaufe des In—
vestiturstreites des geistlichen Gegengewichts entledigt worden,
das die Erzbischöfe von Bremen bisher ausgeübt hatten; mit
der Begründung des dänischen Erzbistums Lund im Jahre
1104 brachen die stolzen Patriarchatshoffnungen der bremischen
Kirche zusammen. Damit begann das sächsische Herzogtum sich
viel freier zu bewegen, zumal in den Händen des energischen
Lothar von Supplinburg; bisher auf den Nordosten des Landes
beschränkt, nahm Lothar die Slawenpolitik der Ottonen wiederum
auf! und suchte seine nächste Aufgabe vor allem in der Über—
wältigung der zahlreichen Fürsten der westlichen und südlichen
Landesteile. Diese Politik konnte Kaiser Heinrich nimmermehr
dulden: glücklich durchgeführt und erweitert, hätte sie zur
Sprengung des Reiches führen müssen. Und der alte Haß
zwischen Saliern und Sachsen kam hinzu, um den Gegensatz
zwischen Heinrich und Lothar zu hellem Streite anzufachen;
auf einem Reichstag zu Bamberg, am 285. Juli 1124, forderte
Heinrich von den Fürsten mit Erfolg die Aufstellung eines
Heeres wider die Sachsen.
Zum Feldzug ist es denn freilich nicht gekommen; am
23. Mai 1125 starb Heinrich V., dreiundvierzigjährig, zu Utrecht.
Man würde dem letzten Salier unrecht thun, wollte man an
seine Thaten allgemein moralische Maßstäbe anlegen. Denn
diese versagen in einer von Parteikämpfen zerrissenen Zeit, wo
hüben und drüben das sittliche Urteil erstaunlich getrübt war.
Daß er den Frieden zwischen Reich und Kirche wiederherstellte,
ließ manchen über die Verwerflichkeit der angewandten Mittel
hinwegsehen. Rücksichtslos brachte er darüber hinaus das An—
sehen des Reiches zur Geltung, „in den Spuren Karls des
Großen wandelnd“, wie eine englische Quelle bemerkte.
VBgl. Band III2, S. 341 ff.