Sieg der kirchlichen Ideen über Papsttum u. Kaisertum zugleich. 389
III.
Nach Heinrichs Tode schien es keinem Zweifel zu unter⸗
liegen, daß der Staufer Herzog Friedrich von Schwaben sein
Nachfolger sein werde. Damals vierunddreißig Jahre alt,
geschäftsgewandt und manuͤesfest, war er persönlich durchaus
geeignet. Dem salischen Geschlechte aufs engste verwandt durch
feine Mutter Agnes, eine Tochter Heinrichs IV., schien er, wie
einst Heinrich II. die ottonische, so jetzt die salische Tradition
fortsetzen zu können. Durch Heinrich V. in gewissem Sinne
zur Krone designiert, entsprach er der gewöhnlichen verfassungs⸗
mäßigen Vorbedingung einer erfolgreichen Kandidatur. Seit
kurzem mit Judith, einer Tochter des welfischen Baiernherzogs
Heinrich, vermählt, glich er in seiner Person jene Rivalität
der beiden großen oberdeutschen Fürstengeschlechter, der Welfen
und Staufer, aus, die seit der Erhebung der Staufer zum
schwäbischen Herzogtum sich immer stärker zu entwickeln be—
gonnen hatte, und s chien dadurch Zeiten einer ruhigen Regierung
zu verbürgen.
Allein eben deshalb, wie als Führer der gegenpäpstlichen
Partei in Deutschland unter Heinrich V., behagte er der kirch—
lichen Opposition nicht. Und auch die Sachsen konnten seine
Wahl nicht wünschen; er war Süddeutscher und hatte im
Gegensatz zu den Bestrebungen des sächsischen Herzogtums die
Geschlechter des südwestdeutschen Adels in Königstreue um sich
gesammelt. Nun fanden aber die kirchlichen und sächsischen
Antipathieen alsbald ihre Vereinigung in der Person des
Mainzer Erzbischofs Adalbert: und Adalbert hat die Wahl
Friedrichs vereitelt.
Durch einen bisher unbekannten Wahlmodus brachte Adal⸗
bert die erstarkende Macht des Fürstentums gegenüber den
sonstigen Teilnehmern an der Wahl energisch zum Ausdruck
und wußte zugleich ein seinen Absichten günstiges Wahlkollegium
zu schaffen. Aus ihm ging schließlich in völlig formloser Wahl,
vom Volke nicht minder formlos begrüßt, Lothar von Sachsen
als König hervor: erst sechs Tage nach seiner Erhebung gelang
es dem Bemühen vornehmlich der päpstlichen Legaten, die