Sieg der kirchlichen Ideen über Papsttum u. Kaisertum zugleich. 401
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aoch mehr dessen Sohn Friedrich, der spätere Kaiser, waren
empört über die Bevorzugung des österreichischen Halbbruders
Heinrich. Untereinander verschwägert, erhoben beide Parteien
Einspruch gegen die Vergabung Baierns an Heinrich, und König
Konrad gelang es nicht, sie auf die Dauer zu beschwichtigen.
Dazu kamen Unruhen in andern Teilen des Reiches. In
Sachsen zeigte der junge Heinrich der Löwe überraschend früh
Spuren bedenklicher Selbständigkeit; nach dem Tode seiner
Mutter Gertrud (18. April 1148) fühlte er sich dem König
kaum noch verpflichtet. Niederlothringen, schon unter Hein—
rich V., noch mehr seit Lothar dem Reiche entfremdet, kümmerte
sich selten um den König, obwohl gerade die weltlichen Großen
Lothringens Konrad zuerst anerkannt hatten. Am Oberrhein
wie in Burgund griff Konrad ohne besondere Erfolge ein; bald
war er machtlos; das bedeutende Geschlecht der Zähringer
lehnte sich an die Welfen an; im Jahre 1148 heiratete schließ⸗
lich Heinrich der Löwe Clementia, die Tochter des Zähringers
Konrad. Und neben alledem riß den König seine enge Ver—
bindung mit den österreichischen Fürsten auch noch hinein in
die böhmischen, polnischen und ungarischen Wirren, wobei es
selbstverständlich war, daß er mit seinen geringen Kräften die
Ehre des Reiches nicht zu wahren verstand.
Das alles rief in Deutschland ein allgemeines Gefühl des
Unbehagens hervor. Zufrieden war nur, wer die königliche
Gewalt haßte oder mißbrauchte. Unbehelligt kamen und gingen
die päpstlichen Legaten“; die Fürsten folgten ihren territorialen
Gelüsten; die Ministerialen, die alten Schützlinge der salischen
Dynastie, erhoben jetzt kühner ihr Haupt, und die niedern
Volksklassen verhöhnten den König. In seinen Fundamenten
schien das Reich zu wanken.
Da nahte befreiend, wenn auch unter einen höheren Ge—
danken beugend, Königtum und Papsttum gemeinsam erfassend
und dem gleichen Zwecke unterordnend: der zweite Kreuzzug.
Die Eroberung Jerusalems, die Begründung lateinischer
1 S. Hauck IV 160 ff. Vgl. schon Meyer v. Knonau IV (1908) S. 67.
Kamprecht, Deutiche Geschichte II. 26