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Siebentes Buch. Drittes Kapitel.
Da, am 27. Dezember, in der Messe zu Johannes des Evan—
gelisten Minne, während der König ahnungslos der stillen Feier
beiwohnte, erhob sich Bernhard des Geistes voll und von Gottes
Stimme getrieben!. Er redete zum König von der Fahrt, die
seine Seele thun werde nach seinem Tode durch die Schrecken
der Finsternis, vom Richtstuhl Christi und von der Stimme,
die da spricht: „Mensch, habe ich nicht alles für dich gethan,
dessen du bedurftest?“ Und dann redete er von dem Guten,
das dem König allzeit geschehen, und er sprach von seines
Leibes Gesundheit und von seines Geistes Kraft und von
seinem Reiche und seiner Macht. Da stürzten dem König
Thränen aus den Augen; „nicht undankbar will ich erfunden
werden,“ rief er aus, „dem Herrn will ich dienen, da er mich
ruft.“ Und alsbald weihte er sich der heiligen Reise übers
Meer und empfing unter dem tausendstimmigen Rufe der
Gläubigen die Fahne des Altars aus der geweihten Hand des
Abtes von Clairvaux.
Es war der größte Tag in dem an Wundern überreichen
Leben Bernhards; er drückte das Siegel auf die Predigt des
zweiten Kreuzzugs. Der Papst freilich war mit nichten erbaut
davon, daß Bernhard den deutschen König so hart mit seiner
süßen Lehre gemahnt hatte; er warf ihm vor, daß er das Kreuz
ohne päpstliche Erlaubnis genommen habe, und mußte von dessen
Einfalt die Gegenrede hören, der heilige Geist selbst habe ihn
berufen und ihm zum Einholen päpstlichen Rates keine Zeit
gelassen. Die Kreuzfahrer aber fragten nichts nach den Kümmer—
nissen des Papstes; gleichgültig gegen Papismus und Nicht—
papismus brauste ihre Begeisterung über die Kurie dahin, wie
sie ähnlich einstmals über Kaiser Heinrich erbraust war.
In Deutschland kam auf einem Reichstag zu Frankfurt
ein allgemeiner Reichsfriede zu stande; Heinrich der Löwe
wurde mit seinen bairischen Ansprüchen auf die Zeit nach der
Fahrt vertröstet. Heinrich, Konrads zehnjähriger Sohn, ward
zum König gewählt; Konrads Freund, Wibald von Stablo,
8S. Bernardi Vita Prima VI 4, 15 bei Migne, Patrologia
Latina 185 S. 382 A.