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Fünftes Buch. Erstes Kapitel.
gekehrten Geiseln verbreiteten den Ruhm des großen Franken—
herrschers wie die neue Kultur der Kirche. Noch in den Jahren
802 -804 wurde das System aufs umfassendste auf die über—
elbischen Sachsen, die Nordleute angewendet. Von ihnen wurde
weitaus der größte Teil nach dem Frankenreich abgeführt, ihr
Land aber den slawischen Abodriten überlassen. Es war eine
Maßregel, die zugleich das heidnische Dänemark endgültig
abtrennen sollte vom christlichen Sachsen: es war das Schlußwort
Karls des Großen in Sachen der sächsischen Unterwerfung. —
Die Gewinnung Baierns kann als volles Korrelat zur Be—
siegung der Sachsen betrachtet werden: beide Ereignisse zusammen
erst haben die gewaltigsten politischen Folgen, vor allem die
Möglichkeit eines späteren ostfränkischen, dann deutschen Reiches
gezeitigt; als Bezwinger Sachsens und Baierns zugleich ist
Karl der Große der Begründer der Anfänge eines deutschen
Gesamtstaates und einer der wesentlichsten Förderer der deutschen
Nationalität geworden.
Wie verschieden aber verliefen im übrigen die sächsischen
und die bairischen Ereignisse. Dort alle heroischen Züge eines
Volkskampfes, ein Gegenstück der gewaltigen Kriege unter Tibe—
rius, Drusus und Germanicus; hier ein bald mit diplomatischen,
bald mit militärischen Mitteln geführter Streit gegen den
Herzog des Landes, eine Reihe beiderseits dynastisch gefärbter
Vorgänge. Dort die Abwehr eines Stammes, der sich noch auf
dem Boden urzeitlicher Verfassung bewegt, hier die Widerspen—
stigkeit eines Herzogtums, das besser als alle deutschen Stammes—
herzogtümer die fürstlichen Befugnisse des 4. bis 6. Jahrhunderts
zu wahren und zu erweitern gewußt hatte.
Zwar war in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts ein
gewisser Verfall in der Macht des bairischen Herzogtums einge—
treten: die Organisation der Kirche als einzig für sich stehenden
Körpers war den Herzogen mißlungen!; Angriffe vom frän—
kischen Westen her hatten das Land geschwächt, schließlich sogar
zur Abtretung des Nordgaues geführt?, und von Süden aus
Vgl. Band J S. 355.
8 Vgl. oben S. 9. 14.