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Fünftes Buch. Erstes Kapitel.
Elsaß, Rätien und der heutigen romanischen Schweiz: es war
der Bruch des Hausgesetzes vom Jahre 817.
Um es aufrechtzuerhalten, erhoben sich seit dem Früh—
ling 830 der Reihe nach die Söhne der ersten Ehe Pippin,
Lothar und Ludwig. Auf der Seite des Kaisers standen die
Germanen, d. h. die Stämme rechts des Rheins!. Nur durch
den Verrat im eigenen Lager wurde der Kaiser schließlich über—
wunden. Auf dem Rotfelde bei Kolmar standen sich 888 die
Parteien kampfgerüstet gegenüber. Während päpstliche Ge—
sandte zu vermitteln suchten, fielen die Mannen des Kaisers
massenhaft zu den Empörern ab. Die Söhne nahmen den
Vater gefangen und suchten ihn vergebens durch Versicherungen
kindlicher Liebe über seine Lage zu täuschen. Mit Recht nannte
man den Vorgang eine fränkische Schande und das Feld, wo
er sich abspielte, das Lügenfeld. Nicht genug, daß Karl bei
der neuen Reichsteilung leer ausging: der Kaiser selbst wurde
unter absichtlich schimpflichen Formen abgesetzt: auch die geist—
liche Gewalt hatte damit über die weltliche einen bedeutungs⸗
vollen Sieg errungen?.
Mannigfache Eigenmächtigkeiten Lothars aber trieben die
jüngeren Brüder schon 834 wieder auf die Seite des Vaters.
835 wurde Ludwig in alle Würden wiedereingesetzt. Aber
politisch reifer war er in den letzten Kämpfen nicht geworden.
Denn durch neue augenfällige Begünstigung seines Sohnes
aus zweiter Ehe entfremdete er sich nun Ludwig den Deutschen.
Er verständigte sich gegen Ende seines Lebens sogar hinter
dessen Rücken mit Lothar und erlangte — Pippin war in—⸗
zwischen gestorben — seine Einwilligung zu einer neuen Teilung,
in der Karl den Westen erhielt.
Auf der Heerfahrt gegen seinen Sohn Ludwig ist dann
der Kaiser am 20. Juni 840 auf einer Rheininsel bei der
Pfalz Ingelheim gestorben: unter alttestamentlichen Ver—
wünschungen gegen den Sohn, der ihm im Felde entgegenstand.
Nach dem Tode des Vaters verließ Lothar den zuletzt ein—
geschlagenen Weg. Er trennte sich von Karl und wurde zum
1 Dummler J (1887) S. 56 ff.
2 Dümmler 77 ff. Simson IIL 47 f.