Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Die Karlingische Renaissance. 
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man die Insignien des Reiches auf Karl zurück!. Als König 
Konrad II. nach seiner Wahl unter das harrende Volk trat, 
da, berichtet sein Biograph Wipo, sei unendlicher Jubel er— 
schollen: „kaum hätte sich alles so gefreut, wenn Karl selbst 
lebend mit seinem Scepter erschienen wäre.“ Daß ferner ge— 
rechte, aber schwere Urteilssprüche als Karls Gebote, angefochtene 
Maße und Gewichte als Karls Maße und Karls Lote bezeichnet 
werden, um ihnen ein Ansehen zu geben, das ist selbst im 
späteren Mittelalter noch herkömmliche Sitte?. Geht doch das 
englische, noch heute gebräuchliche, von uns in der Reichsmünze 
nachgeahmte Münzsystem, die Rechnung nach Pfunden, 
Schillingen und Pfennigen, auf eine Regelung des Münzwesens 
unter Karl dem Großen zurück. 
Nicht minder lebte die Perfon des großen Kaisers in allen 
geistigen und litterarischen Regungen der mittelalterlichen Laien— 
welt fort, ja ward zu neuem, sagenhaftem Dasein erdichtet. 
Wie Karl ein Verehrer der alten mythologischen Überlieferungen 
seines Volkes gewesen war, so ward er künftigen Geschlechtern 
zum Nachfolger Wotans selbst: so ritt er auf weißem Roß dem 
Zuge der wilden Jagd voran, ward er versenkt gedacht in die 
Tiefen des Unterberges, um der Auferstehung in neuer Herr— 
lichkeit zu harren, wenn ihm zum drittenmal der Bart um den 
Tisch gewachsen sei. 
Das Wunderbare all dieser Überlieferungen, wie sie wild 
und fern allem Schreibwerk der Klosterzelle wucherten, ist, daß 
sie gleichwohl über Person und Wirksamkeit des großen Kaisers 
das Wesentlichste in unbewußter Sicherheit des Urteils fest— 
halten: seine gleich großen Verdienste um Geistlich und Weltlich, 
um Staat und Kirche, die Universalität seines Geistes gegenüber 
Von den Slawen und Ungarn ward der Name Karls zur Be— 
zeichnung des höchsten Herrschers verwandt, wie der Cäsars von den 
Deutschen. Vgl. altssow. Kralji, russ. Korol, daraus litt. Karäalius 
„König“; mag. Kiraly. 
2 Nach der Kaiserchronik hat Karl den Bauern vorgeschrieben, wie 
viel Ellen Zeug sie tragen dürfen: Vers 14 788 f. (D. Chr. LI1S. 349) 
bei Kühne Herrscherideal des Mittelalters (1898) S. 214. Otto IV. be— 
stätigt 1208 in Frankfurt omnia iura a. K. M. instituta: Gundlach, 
K. d. Gr. im Ssp. Gierkes Untersuchungen 60, 1899, S. 88 Anm. 78. 
Lamprecht, Deutsche Geschichte II.
	        
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