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Fünftes Buch. Zweites Kapitel.
Verfalls. So wollte es ein eigentümliches Geschick, daß zu den
Zeiten Pippins und Karls des Großen der wertvollste Gehalt
der klassischen Überlieferungen im Mittelpunkte der alten Welt
wie an deren Grenzen von germanischen Völkern bewahrt ward
— von Völkern, die, noch unbekannt mit den Schätzen Roms,
im Mündungsgebiete der Elbe einstmals nachbarlich neben—
einander gesessen hatten.
Das war eine Lage der Dinge so günstig wie nur denkbar
für den großen Frankenherrscher, falls er gesonnen war, seinem
Hofe und Volke die Segnungen klassischer Bildung zuzuführen.
Denn welchen Händen hätte er sie in bereiterer Form entnehmen
können, als germanischen?
Im Jahre 774 hatte Karl zum erstenmal Italien ge—
sehen, Rom besucht. Es waren kurze Tage, die in der
Niederwerfung des langobardischen Reiches, in der ersten rohen
Ordnung der Verhältnisse des eroberten Landes dahinflogen.
Erst 781 sah der fränkische Langobardenkönig sein Land mit
verweilendem Auge; und nun drängte sich ihm die ganze Be—
deutung dieses Erwerbes auf. Wie unendlich groß war doch
der Abstand der fränkischen Heimat von dieser Erde mit ihren
Denkmälern einer tausendjährigen Geschichte, ihrer feingebildeten
Gesellschaft, ihren künstlerischen und litterarischen Interessen.
Und wie nicht minder groß mußte dem König der Unterschied
erscheinen zwischen seiner eigenen spärlichen Bildung, die er der
rohen Lehre irgend einer fränkischen Klosterschule, wohl den
Mönchen von St. Denys verdankte, und zwischen dem geistig
bewegten Dasein der Besiegten.
Der Vergleichung mochte Karl den festen Entschluß ent—
nehmen, auch das Frankenreich zur Heimat klassischer Bildung
zu machen. Schon Karls Vater Pippin hatte aus seinen Be—
ziehungen zum Papsttum geistigen Nutzen gezogen; seine Vor—
liebe für die Musik hatte zu einer engen Verbindung namentlich
mit der römischen Sängerschule geführt!; und neben musikalischen
S. oben S. 18. Interessant ist neben den bekannten gleichzeitigen
Nachrichten die sagenhafte Erzählung bei Andr. Bergom. c. 4, MG. 88.
Lang. S. 224. Vgl. auch Mausi 12, 645, 660 (Jaffé? 2346), 761, dazu
Gregorovius, Gesch. Roms 2, 310; und Baronius z. J. 761 Nr. 15.