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Meiereien und Beunden wie der oberen Verwaltung, die Grund⸗
herrschaft wird Renteninstitut. Aufkommen freierer Verhält—
nisse der Grundholden, Verlust der grundherrlichen Boden—
rente für die Herren, freie Pachten für Hofgüter und Beunden.
Verselbständigung der grundherrlichen Verwaltung: Emanzipa—
tion der Ministerialen und der Meier, Bildung kleiner Grund—
herrschaften (Rittergüter). Die Großgrundherrschaft als aus—
gesprochene Rentenherrschaft.
III. Volle Entwickelung der Grundherrlichkeit. ..
Ausstattung der Grundherrschast mit politischen Rechten
außerhalb des Rahmens der alten Verfassung. Entstehung
der arundherrschaftlichen Mark- und Gerichtsherrlichkeit.
IV. Aufkommen neuer Schutzverhältnisse, ihre Ver—
bindung mit der Grundherrlichkeit...*
Nicht fronhofhörige Zinsleute. Vogteileute. Einordnung
der Censualität und Vogtei in die Grundherrlichkeit.
J. Die Anfänge der Territorien.
Die grundherrlich entwickelte Grundherrschaft als Wiege
der Territorien. Bestand weiterer öffentlicher Rechte über
die Grundherrlichkeit hinaus: politische Hoheitsrechte, finanzielle
Hoheitsrechte. Beginn einer Territorialverwaltung: Lokal—
verwaltung (Untergerichte, Burgenbau und Hochgerichte), Cen—
tralverwaltung.
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Drittes Kapitel. Politische Wirkungen der veränderten
gesellschaftlichen Schichtung.
l. Die soziale Bewegung des 10. bis 12. Jahrhunderts
und die öffentlichen Gewalten..
Rolle des Königtums in der Entwickelung der sozialen
Schichtung. Bedeutung des fränkischen Rechtes. Autonom⸗—
politische Momente des sozialen Fortschritts: Aufkommen der
Berufsstände, ihre Gliederung nach Ebenbürtigkeit. ihre Rück—
wirkung auf den Staat.
II. Die Durchbildung des Lehnswesens; sein Ein—
fluß auf die Verfassung, insbesondere das König—
Allgemeine Geschichte des Lehnswesens in Deutschland,
besonders naturalwirtschaftliche Färbung des Systems: Her—
dortreten des Beneficiums. Begrenzung der Treue; Entstehung
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