Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 81 
gewidmeten Hofämter sanken, völlig antiquiert, zu steifen Würden 
herab; der Ministerialenrat verflüchtete sich; schon tauchen ge— 
heime Räte empor, deren Interesse durch zeitgemäß reformierte 
Lehnsbezüge an die Person des Landesherrn gefesselt wird; und 
bald erscheinen in einzelnen Territorien die Vorläufer späterer 
landesherrlicher Verordnungen. 
Es ist selbstverständlich, daß Territorien, so verwaltet und 
so geordnet, allmählich das rege Leben selbständiger Organismen 
entwickeln mußten; daß sie mit eigenen Zielen, besonderen Wün⸗ 
schen, speziellen Bedürfnissen auf den Plan traten: daß sie 
staatliche Individualitäten wurden innerhalb der weitmaschigen 
und schwammigen Masse der Reichsstände. 
Deutliche Spuren dieser Entwickelung zeigt schon das 
12. Jahrhundert: schon erscheinen einzelne Territorien als 
Wirtschaftseinheiten mit besonderer ökonomischer Politik, bereits 
sind interterritoriale Abmachungen über gemeinsame politische 
Stellungnahme in Reichssachen wie ausländischen Dingen ge— 
wöhnlich. 
Es war der Anfang einer Entwickelung, die das alte Reich 
sprengen mußte. Und schon gestaltete sie die Stellung des 
Königs, der Centralgewalt der Nation, von Tag zu Tage um. 
damprecht, Deutsche Geschichte III.
	        
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