Wandlungen d. ländl. Zustände; Anfänge territorialer Entwickelung. 81
gewidmeten Hofämter sanken, völlig antiquiert, zu steifen Würden
herab; der Ministerialenrat verflüchtete sich; schon tauchen ge—
heime Räte empor, deren Interesse durch zeitgemäß reformierte
Lehnsbezüge an die Person des Landesherrn gefesselt wird; und
bald erscheinen in einzelnen Territorien die Vorläufer späterer
landesherrlicher Verordnungen.
Es ist selbstverständlich, daß Territorien, so verwaltet und
so geordnet, allmählich das rege Leben selbständiger Organismen
entwickeln mußten; daß sie mit eigenen Zielen, besonderen Wün⸗
schen, speziellen Bedürfnissen auf den Plan traten: daß sie
staatliche Individualitäten wurden innerhalb der weitmaschigen
und schwammigen Masse der Reichsstände.
Deutliche Spuren dieser Entwickelung zeigt schon das
12. Jahrhundert: schon erscheinen einzelne Territorien als
Wirtschaftseinheiten mit besonderer ökonomischer Politik, bereits
sind interterritoriale Abmachungen über gemeinsame politische
Stellungnahme in Reichssachen wie ausländischen Dingen ge—
wöhnlich.
Es war der Anfang einer Entwickelung, die das alte Reich
sprengen mußte. Und schon gestaltete sie die Stellung des
Königs, der Centralgewalt der Nation, von Tag zu Tage um.
damprecht, Deutsche Geschichte III.