Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Oolitische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung . 97 
waren die Herzöge von Baiern, Schwaben, Sachsen, Lothringen, 
Brabant, Kärnten, Böhmen, sterreich, Steier, die Pfalzgrafen 
bei Rhein und von Sachsen, die Markgrafen von Brandenburg, 
Meißen und der Lausitz, die Landgrafen von Thüringen und die 
Grafen von Anhalt: es waren ihrer sechzehn gegenüber mehr 
als einem halben Hundert geistlicher Fürsten. 
Bei der damals bestehenden verfassungsmäßigen Bedeutung der 
Fürsten leuchtet auf den ersten Blick ein, welche außerordent⸗ 
—D Ver⸗ 
änderung sein mußten. Gegenüber dem bisher vorhandenen 
weitbauschigen Gremium der Fürsten als verfassungsmäßigem 
Beratungskörper des Monarchen bestand nunmehr eine oberste 
ziemlich eng begrenzte Aristokratie, deren oligarchisches Regiment 
schon damals nicht außer der Möglichkeit lag, wie es denn 
hinnen einem Jahrhundert, nach nochmaliger Verengerung 
des Fürstenrates zum Kurfürstenkollegium, wirklich einzutreten 
drohte. 
Innerhalb dieses eng begrenzten Hochadels aber überwogen 
an Stimmenzahl durchaus die geistlichen Fürsten: es konnte 
nicht ausbleiben, daß sich die staufische Politik, soweit sie nicht 
schon früher den Klerus in den Vordergrund geschoben hatte, 
rnmehr der neuen Konstellation der Dinge anpaßte. 
III. 
Mit der erneuten Bevorzugung des geistlichen Elementes 
unter den höchsten Würdenträgern des Reiches mußten die 
Staufer, vor allem Friedrich J., wieder in ein Geleise der 
inneren Politik einlenken, dessen Zug schon einmal seit den 
Tagen Ottos des Großen die Entwickelung des Reiches wesent⸗ 
lich bestimmt hatte. 
Aber freilich: Otto der Große hatte in diesem Zusammen⸗ 
hang die Bischöfe des Reiches zu eigentlichen Vollstreckern des 
königlichen Willens im Reiche gemacht, im Ersatz für die dahin— 
siechende altkarlingische Reichsverwaltung durch die Grafen: 
Friedrich J. dagegen war nicht mehr in der Lage, die geistlichen 
Lamprecht, Deutsche Geschichte III. 7
	        
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