Oolitische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung . 97
waren die Herzöge von Baiern, Schwaben, Sachsen, Lothringen,
Brabant, Kärnten, Böhmen, sterreich, Steier, die Pfalzgrafen
bei Rhein und von Sachsen, die Markgrafen von Brandenburg,
Meißen und der Lausitz, die Landgrafen von Thüringen und die
Grafen von Anhalt: es waren ihrer sechzehn gegenüber mehr
als einem halben Hundert geistlicher Fürsten.
Bei der damals bestehenden verfassungsmäßigen Bedeutung der
Fürsten leuchtet auf den ersten Blick ein, welche außerordent⸗
—D Ver⸗
änderung sein mußten. Gegenüber dem bisher vorhandenen
weitbauschigen Gremium der Fürsten als verfassungsmäßigem
Beratungskörper des Monarchen bestand nunmehr eine oberste
ziemlich eng begrenzte Aristokratie, deren oligarchisches Regiment
schon damals nicht außer der Möglichkeit lag, wie es denn
hinnen einem Jahrhundert, nach nochmaliger Verengerung
des Fürstenrates zum Kurfürstenkollegium, wirklich einzutreten
drohte.
Innerhalb dieses eng begrenzten Hochadels aber überwogen
an Stimmenzahl durchaus die geistlichen Fürsten: es konnte
nicht ausbleiben, daß sich die staufische Politik, soweit sie nicht
schon früher den Klerus in den Vordergrund geschoben hatte,
rnmehr der neuen Konstellation der Dinge anpaßte.
III.
Mit der erneuten Bevorzugung des geistlichen Elementes
unter den höchsten Würdenträgern des Reiches mußten die
Staufer, vor allem Friedrich J., wieder in ein Geleise der
inneren Politik einlenken, dessen Zug schon einmal seit den
Tagen Ottos des Großen die Entwickelung des Reiches wesent⸗
lich bestimmt hatte.
Aber freilich: Otto der Große hatte in diesem Zusammen⸗
hang die Bischöfe des Reiches zu eigentlichen Vollstreckern des
königlichen Willens im Reiche gemacht, im Ersatz für die dahin—
siechende altkarlingische Reichsverwaltung durch die Grafen:
Friedrich J. dagegen war nicht mehr in der Lage, die geistlichen
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