—100 Achtes Buch. Drittes Kapitel.
in den Bischöfen des 10. Jahrhunderts schon einmal das Per—
sonal königlicher Verwaltung geliefert hatte, jetzt nochmals,
wenn auch in untergeordneten Gliedern ihrer Verfassung, den
administrativen Bestrebungen des Reiches dienstbar.
Gewiß gelang es auch so dem Könige nicht, das Reich
oon neuem mit einem ununterbrochenen und gleichmaschigen Netze
lokaler Vertreter der Centralgewalt zu überspannen. Dazu
waren selbst kirchliche und königliche Dienstmannen zusammen
zu wenig ebenmäßig im Reiche angesessen, dazu hatten vor
allem lokale Autonomie und fürstliche Landesverwaltung an den
meisten Stellen schon viel zu fest Fuß gefaßt. Auch waren die
Ministerialen zur vollsten Verwaltung an sich noch keineswegs
geeignet. Noch immer darbten sie der Rechte der Freien: wie
hätten sie die Rechtspflege übernehmen können? Auf kriegerischen
Dienst und militärischen Landesschutz, auf die ureinfachsten Auf—
gaben der Staatsgewalt blieb ihre Wirksamkeit lange beschränkt.
Aber auch in dieser Begrenzung hat die neue Verwaltung
vornehmlich in Schwaben und am Oberrhein noch immerhin
viel Gutes geschaffen. Von Bergspitze zu Bergspitze trieben die
Staufer hier ihre Burgen vor und besetzten sie mit ministeria—
lischen Mannen: bald unterlag der größte Teil des Landes dem
königlichen Vogtrecht. Und dann nahm von hier aus die Ministe—
rialität noch kühneren Flug. Ihre glänzendsten Vertreter wurden
von Friedrich J. nach Italien übergeführt; sie erhielten die
Kommissariate eroberter, ja endgültig besetzter Provinzen, sie
haben es vereinzelt zu markgräflicher und herzoglicher Würde
gebracht.
Denn eben in der außerordentlichen Verwendungsfähigkeit
zu allen Zwecken, die der noch unfreie Stand der Dienstmannen
zuließ, bestand das Einzigartige der neuen Verwaltung. War
aber gerade diese Seite der Ministerialenverwaltung für länger
gesichert?
Gewiß finden sich noch im 18. Jahrhundert Fälle, daß
Dienstmannen veräußert, verkauft, vertauscht werden; noch er—
scheint ihr Erbrecht und ihre Verehelichung grundsätzlich an
den Machtspruch der Herren gebunden. Andererseits aber steht