Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 1183
festgelegt worden, die dann, ohne noch die Eentralstelle zu be⸗
rühren, ja wahrscheinlich ohne auch nur von ihr in Rech⸗
nung geführt zu werden, in die Hände des einmal bestimmten
Empfängers gelangten.
Wurde auf diese Weise eine Reihe von Einnahmen im
Laufe der Zeit eingebüßt, einfach, weil man sie völlig aus den
Augen verlor, so wurden auch die an die Centralstelle, an den
Hof gelangenden Einnahmen nicht vermehrt, gingen vielmehr,
bei dem Steigen aller Preise und Bedürfnisse, relativ zurück.
Es hing das mit einer anderen Seite der starren, naturalwirt⸗
schaftlichen Budgetierung zusammen. Die Einnahmen aus den
einzelnen Domänen wurden nämlich nicht in ihrer wirklichen
jeweiligen Höhe abgeführt, sondern zur s cheinbaren Erleichterung
des Rechnungswerkes hatte man dem Vorstand jeder Domäne
nur bestimmte, in sehr mäßigen Grenzen gehaltene Lieferungen
im Sinne einer Pacht, den sogenannten Dienst (Servitium) auf⸗
erlegt. Die Folge war, daß mindestens die steigenden Boden⸗
erträge der Domänen dem König nicht zu gute kamen; meistens indes
machte sich außerdem der Domänenvorstand auf Grund seiner
bestimmt abgegrenzten Leistungen mehr oder minder selbständig,
indem er das Servitium gleichsam als Erbpacht und sich und
seine Familie gleichsam als Erbpächter der Domäne ansah:
bis schließlich eine nicht geringe Anzahl von Domänen geradezu
als Erbeigen der Vorstände betrachtet und dem Reich auf diese
Weise völlig entfremdet wurden.
Mit einem so veralteten finanziellen System trat das
Königtum, ohne zu einer Anderung fortzuschreiten, aus dem
Zeitalter reinster Naturalwirtschaft in das geldwirtschaftlich
anhebende 12. und 18. Jahrhundert; es ist selbstverständlich,
daß es da finanziell außerordentliche Einbußen litt, obgleich
ihm aus Güterkonfiskationen, aus der Erbfolge in das Gut
Erbenloser, aus der Eroberung der slawischen Gebiete noch im
10. bis 12. Jahrhundert sehr beträchtlicher neuer Grundbesitz
zugewachsen war.
Relien können hätte sich die Krone bei den gewaltigen Anforde⸗
damprecht, Deutsche Geschichte III.