Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

122 Neuntes Buch. Erstes Kapitel. 
in Magdeburg hat er, als es zu einer Doppelwahl gekommen 
war, von sich aus den staatsmännisch begabten, ihm nahestehenden 
Bischof Wichmann von Zeitz zum Erzbischof ernannt und trotz 
aller Gegenäußerungen der Kurie aufrecht erhalten. Es war 
ein außerordentlicher Erfolg: ehinc non solum in secularibus, 
sed et in accclesiasticis negotiis disponendis auctoritas 
principis plurimum crevit, sagt Otto von Freisingi. In der 
That verfügte Friedrich jetzt neben den Laienfürsten fast völlig 
sicher auch über die große Anzahl gemäßigterer Bischöfe, die, 
wie Arnold II. von Köln oder Eberhard von Bamberg, ihrer 
Bildung nach noch dem frommen Zeitalter Bernards von 
Clairvaux entstammten; und darüber hinaus sah er unter Laien— 
fürsten wie Klerikern schon die Anfänge einer jungen Partei 
entstehen, die zu schrofferem Vorgehen gegen die Kurie anriet. 
Unter diesen Umständen war es Friedrich gestattet, aus 
anderem, als rein päpstlichem Gesichtswinkel die Lage Italiens 
zu betrachten. Hier war noch immer Sizilien die weitaus be— 
deutendste Macht; König Wilhelm II., seit 1154 der Nach— 
folger des kühnen Roger, regierte in seinem Lande völlig selb⸗ 
tändig und bestimmte wiederholt im Bündnis mit dem römis chen 
Senate das Schicksal des Papsttums. Es war ein für den 
deutschen König unerträglicher Zustand selbst dann, wenn er 
die Kaiserkrone nicht erstrebt hätte, und sie bot gemeinsame 
Interessen für König und Papst zugleich. Am 28. März 1153 
kam es daher in Konstanz zwischen der Kurie und Friedrich 
zu einem Vertrage, wonach Friedrich versprach, dem Papst die 
Stadt Rom wieder zu unterwerfen, das Patrimonium Petri zu 
schützen und wider die Normannen und Byzantiner in Italien 
zu ziehen, wogegen der Papst dem König die Kaiserkrone in 
Aussicht stellte unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß 
auch seitens der Kurie der Kampf gegen Normannen und 
Griechen geführt werde. 
Allein während Friedrich so den Blick zunächst auf Rom 
Gesta IIi, 10.
	        
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