Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 177
lehnsherrliche Gebundenheit, und der Minister ial erschien als frei⸗
gesessen auf freiem Grunde, ein kleiner Grundherr. Das um so
mehr, als sich mit dem wachsenden Ansehen des Standes viel⸗
fach Freie ihm anschlossen — eine Aufwärtsbewegung, die schon
unter Kaiser Friedrich J. den Bauern verwehrt ward und nur
noch den Bürgern offen blieb.
In dieser Erhebung verschmolz der Stand ministerialischer
Ritter immer mehr mit der älteren Gruppe ritterlicher Edler;
hatte man im Jahre 1184 noch von ordo equestris maior und
ininor gesprochen, so erscheint im Reichsfrieden schon des Jahres
1156 die ritterliche Klasse als einheitlich, und der frühere Gegen—
satz des Rechtes zwischen liber und servus wird in seinem
Texte durch den neueren des Berufes zwischen miles und
rusticus ersetztꝛe. Gegen Ende der Zeit Friedrichs J. kann
dann kein Zweifel mehr sein: auf dem Boden ritterlichen Thuns
haben sich Edle und Dienstmannen zu einem Stande zusammen⸗
gefunden, und nur archaische Erinnerungen an die frühere Tren⸗
nung tauchen gelegentlich noch auf?. Ja schon beginnen in
einzelnen Gegenden des Reiches, namentlich in OÖsterreich, die
ritterlichen Dienstmannen unter sich einen neuen Stand unfreier
Ritter zu entwickeln: es wird der Stand gewesen sein, der die
Soldritter in den Heeren Heinrichs VI. und noch mehr König
Philipps und Ottos hergab, von dessen einem Vertreter Wolfram
erzählt:
er bot sin dienest umbe guot,
als poch vil dicke ein riter tuots,
und der immer in niedrigerem Ansehen blieb, soweit seine An—
gehörigen nicht schlechten Sold aufs ängstlichste mieden.
Ministerialen und Edle aber entwickelten nunmehr, seit
Beginn des 18. Jahrhunderts, ihren neuen ritterlichen Stand
zu vollendeter Durchbildung. Der Erwerb ritterlicher Fertig—
A. a. O. 8 10.
2 8. B. in Hartmanns Armem Heinrich, in dem
älterer sozialer Schichtung fortleben, vgl. z. B. 1496 ff.
3 Parzival J, 491; vgl. IV, 932, auch IV, 783.
Lamvrecht, Deutsche Geschichte III.
die Vorstellungen
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