Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 181
Gebundenheit aller höheren Beziehungen in der Ehe; Frau und
Kinder gehörten noch zum Ingesinde des Mannes, hart übte er
über beiden sein Recht körperlicher Züchtigung, und die Pflicht
ehelicher Treue band rechtlich wie im Sinn der Sitte noch
immer fast nur die Gattin.
Dementsprechend war die Geselligkeit in den Anfangszeiten
des Rittertums und im wesentlichen wohl noch während des
ganzen 11. Jahrhunderts vornehmlich auf die Männer be—
schränkt; und sie trug den Charakter fast jeder ausschließlichen
Männergeselligkeit, sie huldigte dem Hetärismus.
Aber gerade hier trat im Laufe des 12. Jahrhunderts ein
grundstürzender Wechsel ein. Mit den ersten Einwirkungen der
Geldwirtschaft, wie sie durchs Land, vornehmlich am Rhein und
an der Donau, zogen, wuchsen die bis dahin eng begrenzten und
fast nur für Männer brauchbaren Verkehrsmöglichkeiten. Die
Straßen wurden belebter und sicherer, der Nachrichtendienst
bildete sich aus; ein gewisser Luxus des Reisens entwickelte sich
nicht minder wie ein Luxus der Tracht und der häuslichen
Einrichtung. Von Burg zu Burg, von Pfalz zu Pfalz spannen
sich ganz anders, als bisher, die Fäden geselligen Verkehres,
zumal überall im Lande neben dem kaiserlichen Hofe nun zahl⸗
reich fürstliche Höfe zu erblühen begannen; und nicht mehr
bloß Männer, auch Frauen beteiligten sich an dem neuen Leben.
Zum erstenmal trat damit das Weib als gesellschaftliches
Wesen ein in die Pfade der deutschen Entwickelung. Es ver—
steht sich, daß die neue Erscheinung zu den außerordentlichsten
Veränderungen führen mußte. Zwar blieb auch jetzt noch das
Mädchen vom geselligen Verkehr ausgeschlossen, nur die ver⸗
heiratete Frau gehörte ihm an. Und auch sie schied trotz ihrer
neuen sozialen Stellung noch keineswegs aus ihrem bisherigen
geistigen und rechtlichen Rahmen. Sie wurde nicht schöpferisch
auf geistigem Gebiete: lyrische Ergüsse der ritterlichen Dichtung,
die als von Frauen gesprochen erscheinen, sind von Männern
gedichtet. Sie begann nicht ebenbürtig neben dem Manne zu
walten: noch Hartmanns Erec zeigt die Frau gegenüber dem