Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

84 VNeuntes Buch. Zweites Kapitel. 
schen Universalreiches. Das Imperium zerstört seinerseits die 
Nationalitäten der abendländischen Welt, soweit es seine Macht 
erstreckt, und begründet damit den Schauplatz einer weltbürger⸗ 
lichen, nicht mehr nationalen Kultur — derjenigen Kultur, die 
in der Form klassischer Rezeption auf das Mittelalter über— 
gegangen ist. Denn nicht die höchsten Errungenschaften der 
römisch⸗nationalen oder gar die der griechisch-nationalen Kultur 
haben die modernen Nationen vom 8. bis zum 16. Jahrhundert sich 
anzueignen getrachtet, sondern die des Kaiserreichs. Zugleich 
aber hatten das Kaiserreich und seine Vorläufer die östliche 
Hälfte des Mittelmeerbeckens nicht geistig, sondern nur mili— 
tärisch unterworfen: der griechische Geist waltete hier auch 
fürderhin weiter. Aber politisch nicht mehr gekräftigt, verlor 
er seinen Inhalt, ward zur weltbürgerlichen Form und nahm 
in diesem Zustand jenen neuen, unsäglich wichtigen Inhalt auf, 
der ihm von dem freiest und höchst entwickelten Individualis— 
mus des Orients dargeboten ward: das Christentum. 
Das Christentum und die kaiserlich-klassische Kultur waren 
die großen Geistesinhalte, die auf die werdenden Völker des 
Mittelalters übergingen. Sie wirkten aber hier mit sehr ver— 
schieden bemessener Lebenskraft. Die erste Renaissance der kaiser— 
lichen Kultur setzte in der Karlingischen Zeit ein, in dem Augen— 
blick, da die wirtschaftlichen und politischen Einrichtungen des 
Altertums in ihren letzten unmittelbaren Resten abzusterben be— 
gannen: die materielle Nachwirkung schien durch die geistige er— 
setzt werden zu sollen. Indem dies aber geschah, um die wich— 
tigste politische Institution der klassischen Zeit, das Kaisertum, 
zu erhalten, ja wieder zu errichten, wurde das Schicksal der 
klassischen Renaissance bis zu einem gewissen Grade mit dem 
Schicksal dieser politischen Idee des Altertums verknüpft. Die 
Renaissance erlebte darum mit dem Kaisertum der Ottonen eine Auf⸗ 
frischung, sie ward noch einmal für das spezielle Gebiet der 
Rechtswissenschaft erstrebt im Zeitalter Kaiser Friedrichs J. — 
im übrigen aber traten ihre Wirkungen zurück; der Humanismus des 
15. und 16. Jahrhunderts, von ganz anderen Zusammenhängen 
ausgehend, hat nur geringe Beziehungen zu der mittelalterlichen
	        
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