Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 187 
tum hat sie im Investiturstreit das Kaisertum halb überwunden: 
zum erstenmal siegten damals romanische Ideen über die Ent—⸗ 
faltung deutscher Macht. 
Von diefem Zeitpunkt an ist das geistige Übergewicht 
Frankreichs im Steigen. Nun wird Paris das Ziel deutscher 
Studenten, und sein Einfluß wächst um so mehr, je mehr auf 
kirchlich-religiösem Gebiete allein unter den Franzosen philo— 
sophisches Denken erwacht. Aber auch eine neue Frömmigkeit, 
die Mystik Bernards von Clairvaux, erhebt sich in Frankreich; 
wir kennen schon ihre außerordentliche Bedeutung für die deutschen 
Geschicken. Und mit den frommen wie den gelehrten Strömungen 
dringt eine Fülle anders gearteter Kulturelemente von Westen her 
in Deutschland ein; die Kunst wird in Architektur wie Malerei 
befruchtet, die üppig-frivole Poesie der Vaganten darf sich auch 
für Deutschland wohl französischer Anfänge rühmen, und nicht 
minder folgt die ernste Predigt lang französischem Vorbild. 
In diese Zusammenhänge reiht sich nun der gesellschaftliche 
und geistige Einfluß ein, den vor allem die führenden Schichten 
unserer Laienwelt, die Angehörigen der ritterlichen und höfischen 
Gesellschaft, im Verlaufe des 12. Jahrhunderts in immer steigendem 
Maße von Frankreich her in sich aufnahmen — um so leichter 
aufnahmen, als sie ihn nicht für autochthon französisch hielten, 
sondern für im Grunde klassisch: nach dem Gedichte „Moriz 
von Craon“ ist das Ritterwesen von den Griechen auf die 
Römer gebracht worden, unter Nero verfallen, und unter den 
Franzosen nur am ehesten wieder emporgeblüht. 
Gesellschaftliche Einflüsse von Frankreich her machten sich 
schon früh geltend; schon unter Kaiser Heinrich III. klagte man 
darüber?. Doch waren sie vielfach durch bestimmte Umstände 
und Persönlichkeiten vermittelt, unter Heinrich z. B. zumeist 
durch dessen Gemahlin Agnes von Poitiers. Anders ward das 
mit den Kreuzzügen. Ungeheuren Völkerwogen gleich, die von 
S. Band I S. 861ff. 
2 Bgl. Abt Siegfried von Gorze bei Giesebrecht, Deutsche Kaiserzeit 
Bd. 2, Dokumente Nr. 10, 1048.
	        
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