Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 189 
Westen angeknüpft“, und auch im Elsaß zeigt die Architektur 
dieser Zeit französische Spuren, dichtet Heinrich der Glichezare 
später seinen Reinhart Fuchs nach französischen Chansons: die 
Hauptländer der Vermittlung aber bleiben die Niederlande und 
der Niederrhein, das linke Rheinufer von Köln abwärts, Flandern 
und Brabant. 
Von jeher hatten die Gegenden zwischen Rhein und Seine, 
von Köln bis Paris ein vielfach geschlossenes Kulturgebiet 
gebildet. In ihrem Schoße war die fränkische Monarchie 
erwachsen, ein einheitlicher Handel durchströmte sie, ihre mate⸗ 
riellen Interessen wiesen gleichmäßig auf England. Begannen 
die nationalen Gegensätze bereits leise hervorzutreten, so war 
es um so wichtiger, daß die Lande noch das Gebiet eines nahezu 
gleichgearteten Rechtes und identischer Sitte waren. Denn die 
Nordfranzosen bewegten sich noch durchaus auf dem Boden 
deutsch⸗fränkischen Rechtes, wie ihn die merowingische Monarchie 
geschaffen hatte; deutsch vor allem waren die wichtigen Rechte 
am Grund und Boden, und eben von Nordfrankreich aus hat 
das fränkische Staatsrecht seinen Siegeszug nach England, 
Neapel, Sizilien und dem christlichen Orient gehalten. 
So kaun die Einheit auch auf den Gebieten der Dichtung 
und Kunst nicht verwundern. Bis weit über unseren Zeitraum 
hinaus währt eine gegenseitige, fast völlige Identität hervor⸗ 
rufende Befruchtung auf architektonischem Gebiete; die roma⸗— 
nijche Kathedrale von Tournai gehört dem rheinischen Stile 
an, dem Grundriß des Kölner Doms liegen Reminiscenzen an 
die Kathedrale von Amiens zu Grunde. Nicht minder stark 
mögen Berührung und Gleichheit in der Entwickelung der 
Malerei gewesen sein; nicht ohne Grund wird Wolfram von 
Eschenbach in einer bekannten Stelle seines Parzival Maler 
den Köln und Maastricht zusammen genannt haben?. Klar 
aber sprechen wieder die Thatsachen für die engen Beziehungen 
auf dem Felde der Dichtung; außerordentlich früh und längst, 
1 Vgl. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben J. 79. 
2 Parz. DVI, 1269. Die vergleichende Forschung steht hier noch aus. 
Vgl. San Marte in Germania 9, 463 ff.
	        
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