Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 189
Westen angeknüpft“, und auch im Elsaß zeigt die Architektur
dieser Zeit französische Spuren, dichtet Heinrich der Glichezare
später seinen Reinhart Fuchs nach französischen Chansons: die
Hauptländer der Vermittlung aber bleiben die Niederlande und
der Niederrhein, das linke Rheinufer von Köln abwärts, Flandern
und Brabant.
Von jeher hatten die Gegenden zwischen Rhein und Seine,
von Köln bis Paris ein vielfach geschlossenes Kulturgebiet
gebildet. In ihrem Schoße war die fränkische Monarchie
erwachsen, ein einheitlicher Handel durchströmte sie, ihre mate⸗
riellen Interessen wiesen gleichmäßig auf England. Begannen
die nationalen Gegensätze bereits leise hervorzutreten, so war
es um so wichtiger, daß die Lande noch das Gebiet eines nahezu
gleichgearteten Rechtes und identischer Sitte waren. Denn die
Nordfranzosen bewegten sich noch durchaus auf dem Boden
deutsch⸗fränkischen Rechtes, wie ihn die merowingische Monarchie
geschaffen hatte; deutsch vor allem waren die wichtigen Rechte
am Grund und Boden, und eben von Nordfrankreich aus hat
das fränkische Staatsrecht seinen Siegeszug nach England,
Neapel, Sizilien und dem christlichen Orient gehalten.
So kaun die Einheit auch auf den Gebieten der Dichtung
und Kunst nicht verwundern. Bis weit über unseren Zeitraum
hinaus währt eine gegenseitige, fast völlige Identität hervor⸗
rufende Befruchtung auf architektonischem Gebiete; die roma⸗—
nijche Kathedrale von Tournai gehört dem rheinischen Stile
an, dem Grundriß des Kölner Doms liegen Reminiscenzen an
die Kathedrale von Amiens zu Grunde. Nicht minder stark
mögen Berührung und Gleichheit in der Entwickelung der
Malerei gewesen sein; nicht ohne Grund wird Wolfram von
Eschenbach in einer bekannten Stelle seines Parzival Maler
den Köln und Maastricht zusammen genannt haben?. Klar
aber sprechen wieder die Thatsachen für die engen Beziehungen
auf dem Felde der Dichtung; außerordentlich früh und längst,
1 Vgl. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben J. 79.
2 Parz. DVI, 1269. Die vergleichende Forschung steht hier noch aus.
Vgl. San Marte in Germania 9, 463 ff.