Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 195
Diese Haltung des Ritters, gesellschaftlich vorgeschrieben und
nicht etwa bloß Erzeugnis kränklicher Sentimentalität einzelner
Personen, führte zu einem unglaublich querköpfigen Versenken
des Gemütes in Liebesstimmungen — d. h. zur Minne, zum
süßen „Gedenken“; und sie führte nicht minder zur raffiniertesten
verstandesgemäßen Zergliederung der Liebesempfindungen, zur
Scholastik der Minne, zur peinlichsten Reflexion und Diskussion
zarter Schattierungen inneren Lebens, zur trockensten Anatomie
eignen und fremden Seelenzustands. In dieser Thätigkeit ging
ein guter Teil des Denkens der ritterlichen Periode auf; kon—
ventionell gehandhabt gab es auch der Dichtung konventionelle
Formen und erniedrigte die hohe Kunst bald zum gesellschaft⸗
lichen Können, schließlich zum Handwerk.
Verstärkt ward diese ganze Art seelischer Entwickelung durch
den Umstand, daß vor allem die größten Fürstenhöfe Träger
der neuen Bewegung wurden, so die kaiserlichen Pfalzen der
Staufer und die Burgen der Welfen, der thüringischen Land⸗
grafen, der österreichischen Herzöge: Höfe, die sich von vorn—
herein durch abgetöntes, hocharistokratisch vertragenes Wesen
auszeichnen mußten.
Der neuen Stimmung entsprach alsbald ein neuer Coder
des gesellschaftlichen Lebens und bei ernsteren Naturen vielfach
auch des sittlichen Daseins. Er mußte bei der Geschraubtheit
der gesellschaftlichen Beziehungen, bei den fast unerfüllbaren
Forderungen, die das Ideal männlicher Tüchtigkeit an den
Ritter stellte, konventionellen Charakter annehmen. Darum er—
heben sich die sittlichen Begriffe nunmehr aus der halb recht⸗
lichen Typik der Stammeszeit ins Konventionelle; Tugend be⸗
deutet jetzt gesellschaftlichen Anstand, Moralität die Lehre davon;
und man spricht von der Ritterwürde als ritterlicher Zunft,
wobei Zunft (von geziemen) im Sinne von Schicklichkeit zu ver⸗
stehen istꝛ. Demgemäß werden nun auch viele Handlungen,
die modernen Begriffen nach gegen das Sittengesetz laufen, als
1 Wgl. z. B. Gottfrieds Tristan 11164, 8008; Wolframs Parzi—
bal III, 198.