Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

196 Neuntes Buch. Zweites Kapitel. 
nur gegen den Anstand verstoßend empfunden, darunter sogar 
so schwere wie die Entehrung!. 
Der Kern des Sittlich-Schicklichen aber ward im Maßhalten, 
in der maze, der zuht, der scham, der schoenen vuoge, in 
der gesellschaftlichen Selbstbeherrschung gefunden. Denn was 
vor allem vonnöten schien, das war die Dämpfung der sich 
selbst nicht mehr kennenden Leidenschaftlichkeit des früheren, noch 
von den Wirkungen der typischen Stammeskultur getragenen 
Zeitalters?. War es damals vorgekommen, daß ein König in 
offener Reichsversammlung aus Zorn über den Widerspruch 
des Thronfolgers in Ohnmacht fiel?, so sollte jetzt äußerer An— 
stand die zufahrende Heftigkeit der Gemütsbewegungen bannen 
und eine neue Zeit abgetönterer Empfindungen heraufführen. 
Eine solche sittlich-konventionelle Haltung bedurfte vor 
allem reich entwickelter Etikette. Frankreich kannte in dieser 
Hinsicht schon umfassende Anstandslehren; Anrede und Abschieds— 
wort, Eintritt und Abfahrt erscheinen in den französischen Epen 
der genauesten Regelung unterworfen; der Tristan Gott— 
frieds enthält einmal, doch wohl nach französischem Vorbild, 
eine lange Erörterung über die beiden Arten des Grüßens, über 
Neigen und Sprechen“. Die deutsche Entwickelung scheint dann 
der fremden Lehre noch mannigfache Zusätze hinzugefügt zu 
habens. Noch war auf deutschem Boden die alte Symbolik 
der Rechtshandlung nicht erstorben?; eben in der Neige dieses 
1 Vgl. Wolframs Parzival III, 452 ff. 
Vgl. Band II S. 179 ff. 
S. Giesebrecht, Deutsche Kaiserzeit II, Dokumente Nr. 8, 1035. 
S. noch G. Alberon. 18, 88. 8, 253, um 1140 
Tristan 11016. 
⸗Wir sind über diese Frage, wie über die Einzelheiten in der Wand⸗ 
lung der ritterlichen Etikette noch sehr wenig unterrichtet. Dem Bedauern 
J. Meiers hierüber (Zeitschr. für deutsche Philologie 24, 888) ist voll bei— 
zustimmen: durch Forschungen auf diesem Gebiete wird am ehesten sich 
Fremdes und Einheimisches in der ritterlichen Kultur der Stauferzeit scheiden 
lassen. Einstweilen vgl. z. B. Pfeiffer, Freie Forschung S. 854; Hilde— 
brand, Gesammelte Aufsätze und Vorträge S. 41f. 
6 Etwas anders Heusler, Institutionen 1, 75.
	        
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