Einleitung.
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gegenseitiger Wechselwirkung und Befruchtung zwischen den
Städten und dem platten Lande ein: das Handwerk hob sich,
der Handel nahm außerordentlich zu, die Landwirtschaft begann
Gebrauch zu machen von den Vorteilen, die die neuen Erwerbs⸗
zweige gewährten.
Es waren Vorgänge von außerordentlichen Folgen. Auf
politischem Gebiete waren die ersten Jahrhunderte der Kaiserzeit er⸗
füllt gewesen von dem großen Kampfe der kirchlichen und staatlichen
Gewalten: ein Fieber gleichsam, das den Körper der deutschen
Nation nach der Aneignung des Christenglaubens ergriff, war
der Investiturstreit hereingebrochen. Nun war es zwar im
Wormser Konkordat zu einer Verständigung gekommen: aber
wer wollte verkennen, daß es sich dabei nur um einen Waffen⸗
stillstand handelte? Hatte dieser sich bis zur Mitte des 12.
Jahrhunderts leidlich bewährt, so war das nur die Folge ge—
wesen des Sieges der religiösen Ideen über Papsttum und
Kaisertum zugleich, wie er im zweiten Kreuzzuge zu Tage trat.
Im übrigen aber konnte kein Zweifel sein, daß der tiefste Anlaß
zu den Zwisten zwischen Regnum und Sacerdotium in nichts
anderem gelegen war, als in der Wucht der alles vor sich zurück⸗
drängenden, Nation und Kirche gleicherweise beherrschenden
religiösen Ideen, in der Einwirkung einer alles gefangen neh⸗
menden christlichen Frömmigkeit. Nun, mit dem Eintritt der
revolutionären Anfänge der Geldwirtschaft, traten diese
Ideen zurück; andere, materielle Vorgänge zogen das Auge der
Nation vor allem auf sich; das kirchliche Interesse schwand,
Frou Werlt siegte; selbst die Diener der Kirche verweltlichten,
die Bischöfe wurden Reichsfürsten, Abte lebten fern von ihrem
Kloster und ließen andere für ihre Pflichten sorgen, und sogar
für die Kurie konnte ein Eiferer, wie Gerhoh von Reichersberg,
die Frage aufwerfen, ob ihr Name eher von cruor, denn von
oura abzuleiten sei.
Befreite so die wirtschaftliche Bewegung die staufischen
Herrscher von jener furchtbaren Gewalt der religiösen Empfin—
dungen, der die Salier fast unterlegen waren, so kam sie anderer⸗