Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

304 Zehntes Buch. Erstes Kapitel. 
— — 
dieser Vorgänge. Denn nicht bloß eine Kolonisation des Ostens 
haben die Zeiten der Staufer gesehen; ihr zuvor und noch 
parallel ging eine innere Kolonisation auch jenes äußersten 
Westens, der schon im Begriff war, sich dem deutschen Reichs— 
verbande des Mittelalters völlig zu entziehen, Flanderns vor—⸗ 
nehmlich und Hollands: und eben sie ist für das Deutschtum 
überhaupt und namentlich auch für die Gewinnung der Länder 
im Osten von außerordentlicher Wirkung gewesen. 
II. 
In dem Herzogtum Niederlothringen, das seit dem Jahre 
959 als selbständiger Teil des bisher vorhandenen lothringischen 
Gesamtherzogtums die Niederlande an Rhein und Maas mit 
Ausnahme Flanderns umfaßte, hatte sich bald eine Reihe größerer, 
mehr oder minder selbständiger Territorien herausgebildet: 
an der Maas und jenseits des Flusses die Grafschaft Namur 
und das Bistum Lüttich, das Herzogtum Limburg, die Graf—⸗ 
schaft Looz und die Grafschaft Geldern, und ihnen westlich vor— 
gelagert zwischen Schelde und Maas die Grafschaft Hennegau, 
seit Mitte des 11. Jahrhunderts zumeist mit Flandern ver⸗ 
bunden, und das Herzogtum Brabant. Sie alle waren bei stets 
zunehmender Schwäche der Reichsgewalt in um so heftigeren 
Fehden untereinander begriffen, bis schließlich die Herzöge von 
Brabant, hervorgegangen aus dem alten Geschlechte der Grafen 
von Löwen, im Laufe des 12. Jahrhunderts zu den einflußreichsten 
Landesfürsten und zu bevorzugten Trägern der alten nieder— 
lothringischen Herzogsgewalt erstarkten. Das entscheidende Er⸗ 
eignis dafür war der Verzicht der Herzöge von Limburg auf einen 
fast drei Generationen überdauernden Wettbewerb um die Herzogs— 
rechte, wie er sich in der Thatsache aussprach, daß der Herzog von 
Limburg im Jahre 1191 den größten Teil seines Landes als 
Lehen an Brabant auftrug. Ungefähr ein Jahrhundert später 
ist dann das Herzogtum Limburg völlig an Brabant gefallen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.