Sonderbildungen des dentschen Wesens in Flandern und Bolland. 315
schon bis zur Mitte des Jahrhunderts errungen. In dieser
neuen Form wurden die Schöffensenate dann gleichzeitig für die
höchste Gerichtspflege des Landes in Anspruch genommen; seit
etwa dem Jahre 1240 bildete sich der Hof von Flandern aus
durch Vereinigung von Schöffen der Städte Gent, Brügge,
Jeperen, Lille und Douai zu einem gemeinsamen Kollegium
oberster Landesschöffen. Es sind zugleich die ersten Anfänge
ständischer Bewegung; nur Städte und Klerus haben später die
Stände von Flandern gebildet.
Während so die innere Entwickelung ungemein segensreich
verlief, freilich unter der Entfaltung glänzender autonomer
Kräfte! neben der Grafengewalt, also unter relativer Schwächung
der souveränen Machtstellung der Grafen, führte die äußere
Politik immer mehr in ein Wirrsal unglücklicher Beziehungen.
Lange hatten die Grafen sich hier selbständig zu halten
gewußt. Ursprünglich allein Lehnsmannen Frankreichs, hatten
sie im 11. Jahrhundert auch mit Deutschland und England
Lehnsverbindungen geknüpft und es seitdem verstanden, ihr
Staatsschiff manche Generation hindurch zwischen den Kielwässern
der großen Politik dieser drei Reiche an friedlicher Stelle zu
verankern. Indes diese Haltung wurde um so schwieriger,
je mannigfaltigere Beziehungen feindlicher wie freundlicher Art
zwischen den drei Reichen entstanden. Schon um die Wende
des 12. und 18. Jahrhunderts war sie nicht mehr durch—
zuführen. In den großen Kämpfen dieser Zeit zwischen den
drei Reichen, die mit der Schlacht von Bouvines (1214)
endeten, hatte Flandern Partei nehmen müssen: es war gegen
Frankreich geschehen. Nun siegte aber Frankreich; und selbst—
verständlich zahlte Flandern die Kosten seiner Untreue.
Die Grafen verloren das Artois, sie wurden mehr wie
Die Einnahmen und Ausgaben von Brügge im Jahre 1885 balan—
rieren ungefähr mit etwas über 55 000 Pfund, s. Warnkönig, Hist. de la
landre 2, 258-259. Für eine spätere Periode s. auch De Pauw en
Vuylsteke, Rekeningen der stad. Gent, 1836- 18349 (die Genter Rech⸗
nungen beginnen mit dem Jahre 18314, die Jeperner und Brügger mit
dem Jahre 1280).