Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen des dentschen Wesens in Flandern und Bolland. 315 
schon bis zur Mitte des Jahrhunderts errungen. In dieser 
neuen Form wurden die Schöffensenate dann gleichzeitig für die 
höchste Gerichtspflege des Landes in Anspruch genommen; seit 
etwa dem Jahre 1240 bildete sich der Hof von Flandern aus 
durch Vereinigung von Schöffen der Städte Gent, Brügge, 
Jeperen, Lille und Douai zu einem gemeinsamen Kollegium 
oberster Landesschöffen. Es sind zugleich die ersten Anfänge 
ständischer Bewegung; nur Städte und Klerus haben später die 
Stände von Flandern gebildet. 
Während so die innere Entwickelung ungemein segensreich 
verlief, freilich unter der Entfaltung glänzender autonomer 
Kräfte! neben der Grafengewalt, also unter relativer Schwächung 
der souveränen Machtstellung der Grafen, führte die äußere 
Politik immer mehr in ein Wirrsal unglücklicher Beziehungen. 
Lange hatten die Grafen sich hier selbständig zu halten 
gewußt. Ursprünglich allein Lehnsmannen Frankreichs, hatten 
sie im 11. Jahrhundert auch mit Deutschland und England 
Lehnsverbindungen geknüpft und es seitdem verstanden, ihr 
Staatsschiff manche Generation hindurch zwischen den Kielwässern 
der großen Politik dieser drei Reiche an friedlicher Stelle zu 
verankern. Indes diese Haltung wurde um so schwieriger, 
je mannigfaltigere Beziehungen feindlicher wie freundlicher Art 
zwischen den drei Reichen entstanden. Schon um die Wende 
des 12. und 18. Jahrhunderts war sie nicht mehr durch— 
zuführen. In den großen Kämpfen dieser Zeit zwischen den 
drei Reichen, die mit der Schlacht von Bouvines (1214) 
endeten, hatte Flandern Partei nehmen müssen: es war gegen 
Frankreich geschehen. Nun siegte aber Frankreich; und selbst— 
verständlich zahlte Flandern die Kosten seiner Untreue. 
Die Grafen verloren das Artois, sie wurden mehr wie 
Die Einnahmen und Ausgaben von Brügge im Jahre 1885 balan— 
rieren ungefähr mit etwas über 55 000 Pfund, s. Warnkönig, Hist. de la 
landre 2, 258-259. Für eine spätere Periode s. auch De Pauw en 
Vuylsteke, Rekeningen der stad. Gent, 1836- 18349 (die Genter Rech⸗ 
nungen beginnen mit dem Jahre 18314, die Jeperner und Brügger mit 
dem Jahre 1280).
	        
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