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Zehntes Buch. Erstes Kapitel.
bisher in Abhängigkeit von Frankreich gebracht; und deren
Formen, in dem Vertrage von Melun (1227) festgestellt, mußten
von jedem neuen Grafen bei Antritt seiner Herrschaft unter
Gewährleistung der flandrischen Städte beschworen werden.
Es waren die Anfänge eines Verfalles der gräflichen Herr—
schaft, wie er im Laufe des 18. Jahrhunderts sich immer deut
licher zeigte. Immer stärker wurde die Grafengewalt von Frank⸗
reich abhängig; unter Margareta (1244 1278) läßt sich
schon die Zunahme der französischen Sprache in Urkunden und
Akten bemerken.
Völlig ans Licht aber trat die steigende Abhängigkeit der
Grafengewalt von Frankreich unter dem Grafen Vijst (Gui)
von Dampierre (1275—- 1305). Vijt, ein ebenso schwacher als
ehrgeiziger und zugreifender Herr, bei seiner französischen Her—
kunft wenig bekannt mit dem knorrigen Wesen seiner vlaemischen
Unterthanen, suchte einerseits die aristokratische Freiheit der
großen Städte durch Ausspielen der niederen Bürgerschichten
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frei hinzustellen von dem zunehmenden Drucke Frankreichs.
Es waren Bestrebungen, denen die Macht der flandrischen
Grafen, zumal in den ungeschickten Händen Vijts, nicht
mehr gewachsen war. Die Poorters wie den ihnen verbundenen
Adel des platten Landes drängte Vijt durch seine Begünstigung
der unteren Bürgerklassen auf die Seite Frankreichs: bald
bildeten sie die große Partei der Leliaarts (Lilienfreunde). Gegen
Frankreich suchte er sich durch einen Bund mit dem Reiche, mit
den Herzögen von Bar und Brabant, wie mit den Grafen von
Jülich und Holland zu stärken. Eitles Bestreben! Philipp der
Schöne von Frankreich schlug die Koalition bei Veurne, eroberte
das Land, setzte Vijt in Compiegne gefangen und trat im
Jahre 1801 in persönlichem Besuche die Herrschaft der Graf—
schaft an.
Hätten jetzt die Franzosen den freien Sinn der Bürger zu
schonen gewußt, vielleicht wäre es um die Freiheit des Landes
geschehen gewesen. Allein sie begriffen nichts von der germani⸗
schen Autonomie der Städte. Und so begannen die Poorters