Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Zehntes Buch. Erstes Kapitel. 
bisher in Abhängigkeit von Frankreich gebracht; und deren 
Formen, in dem Vertrage von Melun (1227) festgestellt, mußten 
von jedem neuen Grafen bei Antritt seiner Herrschaft unter 
Gewährleistung der flandrischen Städte beschworen werden. 
Es waren die Anfänge eines Verfalles der gräflichen Herr— 
schaft, wie er im Laufe des 18. Jahrhunderts sich immer deut 
licher zeigte. Immer stärker wurde die Grafengewalt von Frank⸗ 
reich abhängig; unter Margareta (1244 1278) läßt sich 
schon die Zunahme der französischen Sprache in Urkunden und 
Akten bemerken. 
Völlig ans Licht aber trat die steigende Abhängigkeit der 
Grafengewalt von Frankreich unter dem Grafen Vijst (Gui) 
von Dampierre (1275—- 1305). Vijt, ein ebenso schwacher als 
ehrgeiziger und zugreifender Herr, bei seiner französischen Her— 
kunft wenig bekannt mit dem knorrigen Wesen seiner vlaemischen 
Unterthanen, suchte einerseits die aristokratische Freiheit der 
großen Städte durch Ausspielen der niederen Bürgerschichten 
—AD— 
frei hinzustellen von dem zunehmenden Drucke Frankreichs. 
Es waren Bestrebungen, denen die Macht der flandrischen 
Grafen, zumal in den ungeschickten Händen Vijts, nicht 
mehr gewachsen war. Die Poorters wie den ihnen verbundenen 
Adel des platten Landes drängte Vijt durch seine Begünstigung 
der unteren Bürgerklassen auf die Seite Frankreichs: bald 
bildeten sie die große Partei der Leliaarts (Lilienfreunde). Gegen 
Frankreich suchte er sich durch einen Bund mit dem Reiche, mit 
den Herzögen von Bar und Brabant, wie mit den Grafen von 
Jülich und Holland zu stärken. Eitles Bestreben! Philipp der 
Schöne von Frankreich schlug die Koalition bei Veurne, eroberte 
das Land, setzte Vijt in Compiegne gefangen und trat im 
Jahre 1801 in persönlichem Besuche die Herrschaft der Graf— 
schaft an. 
Hätten jetzt die Franzosen den freien Sinn der Bürger zu 
schonen gewußt, vielleicht wäre es um die Freiheit des Landes 
geschehen gewesen. Allein sie begriffen nichts von der germani⸗ 
schen Autonomie der Städte. Und so begannen die Poorters
	        
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