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Zehntes Buch. Erstes Kapitel.
um die Krone Frankreichs, der seit der Thronbesteigung König
Philipps IV. von Valois im Jahre 1828 zwischen dem fran—
zösischen und dem englischen Herrscherhause entbrannt war.
Hier aber kam Frankreich dem demokratischen und englisch
gesinnten Flandern gegenüber in Vorteil seit dem Augenblick,
da England (im Frieden von Bretigny, 1360) auf die fran—
zösische Krone verzichtet hatte; seitdem war die Einverleibung Flan⸗
derns in das französische Reich oder in eine französisch gefärbte
Herrschaft, wie sie das burgundische Reich nachmals darbot, nur
noch eine Frage weniger Jahre. Doch um diese Zeit hatten
die Vlamingen die großen Dienste, die sie ihrer Nation im
Mittelalter in der Kolonisation des Mutterlandes wie in der
des Nordostens leisteten, schon längst erworben, und längst schon
waren ihnen die Holländer in diesen Diensten zur Seite getreten.
III.
Die älteste Geschichte Hollands hat noch mehr, wie die
Flanderns, unter der peripherischen Lage zu den großen Reichen
gelitten, denen das Land angehörte. Den Römern gewann nur
der Rheinweg bis zum Flevosee und darüber hinaus zum Nord⸗
meer Interesse ab: hier suchten sie eine sichere Straße des Sieges
über Germanien: im übrigen beachteten sie nur noch die äußerste
südwestliche Flanke des Landes als Bollwerk zum Schutz und
Angriff gegen England; die Insel Walcheren war von ihnen
rege kultiviert, das jetzt emporblühende Seebad Domburg war
ein römischer Hafen.
Nicht minder vernachlässigt war das Land unter dem
Karlingenreich. Nicht einmal die sonst fast überallhin ver—⸗
breitete Institution des Schöffenkollegs ist unter den Karlingen
in die Gerichtsverfassung der Friesen aufgenommen worden;
erst im 18. Jahrhundert drang sie in Nordholland, erst im
16. Jahrhundert in Südholland ein, ohne daß das deutsche
Reich, der Nachfolger des karlingischen Universalstaates, noch von
Einfluß darauf gewesen wäre. Als dann das Karlingenreich