Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Bolland. 319 
zerfiel, da haben in Holland mehr wie irgendwo sonst die Nor— 
mannen gewütet, ja schließlich auf längere Dauer sich festgesetzt. 
Unter diesen Umständen war in den meerumfluteten, fluß— 
durchzogenen Halbeilanden Raum für die Begründung einer 
eignen Herrschaft. Vom Kennemerland her, aus der Gegend 
zwischen Zuiderzee und Meer, ward sie errichtet. Von hier, 
aus dem wald⸗ und weide-, wasser- und schleusenreichen Lande 
der Abtei Egmond drang das Geschlecht der späteren Grafen 
von Holland nach Süden zum Rheindelta vor; schon im 
10. Jahrhundert scheint es bis über das Delta hinaus, bis zum 
Gau von Gent hin, Fuß gefaßt zu haben. Die Absicht dabei war 
klar. Bis dahin waren Wijk bij Durstede an der Gabelung des 
Rheines und der Leek und Tiel am Waal die am weitesten nach 
Westen vorgeschobenen Handelsstädte an den Wasserstraßen des 
Rheines und der Maas: hier wurden die letzten Zölle des Reiches 
erhoben. Eine Macht, die sich jenseits dieser Städte, noch west⸗ 
licher, im Rheindelta niederließ, konnte über das Reich hinaus 
den Rhein- und Maashandel fsinanziell und politisch beherrschen. 
Anfang des 11. Jahrhunderts brach Graf Dirk III. von 
neuem in diesem Sinne vor; er setzte sich in einem buschbewachsenen 
Morast, dem Meriwido (Meerwald), zwischen dem heutigen 
Merwedestrom und der alten Maas, fest und begründete an 
diesem äußerst günstig gelegenen Punkte eine Burg mit Zollstätte, 
Anfänge des späteren Dordrecht, die alsbald den gesamten Tieler 
Handel unterbanden. Den Wijker Handel aber hatte Dirk 
anscheinend schon früher durch Einnahme von Vlaardingen am 
Ausfluß der Leek unter seine Aufsicht gebracht. 
Nun gehörte aber der Meerwald durch alte kaiserliche Ver— 
zabung den Bischöfen von Lüttich und Utrecht; beide beklagten 
sich beim Reiche wegen dieser Vergewaltigung; für König 
Heinrich II. war aus diesem Grunde wie aus dem Gesichts— 
ounkte der Verkehrshoheit des Reiches Anlaß zum Einschreiten 
gegeben. Mit Ernst betrieb der König persönlich wie durch 
seine niederländischen Organe, namentlich den Herzog von 
Niederlothringen, die Verjagung des usurpatorischen Grafen. 
Vergebens: das Reich besaß nicht die Kraft, die Anfänge eines
	        
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