Sonderbildungen des deutschen Wesens in Flandern und Bolland. 319
zerfiel, da haben in Holland mehr wie irgendwo sonst die Nor—
mannen gewütet, ja schließlich auf längere Dauer sich festgesetzt.
Unter diesen Umständen war in den meerumfluteten, fluß—
durchzogenen Halbeilanden Raum für die Begründung einer
eignen Herrschaft. Vom Kennemerland her, aus der Gegend
zwischen Zuiderzee und Meer, ward sie errichtet. Von hier,
aus dem wald⸗ und weide-, wasser- und schleusenreichen Lande
der Abtei Egmond drang das Geschlecht der späteren Grafen
von Holland nach Süden zum Rheindelta vor; schon im
10. Jahrhundert scheint es bis über das Delta hinaus, bis zum
Gau von Gent hin, Fuß gefaßt zu haben. Die Absicht dabei war
klar. Bis dahin waren Wijk bij Durstede an der Gabelung des
Rheines und der Leek und Tiel am Waal die am weitesten nach
Westen vorgeschobenen Handelsstädte an den Wasserstraßen des
Rheines und der Maas: hier wurden die letzten Zölle des Reiches
erhoben. Eine Macht, die sich jenseits dieser Städte, noch west⸗
licher, im Rheindelta niederließ, konnte über das Reich hinaus
den Rhein- und Maashandel fsinanziell und politisch beherrschen.
Anfang des 11. Jahrhunderts brach Graf Dirk III. von
neuem in diesem Sinne vor; er setzte sich in einem buschbewachsenen
Morast, dem Meriwido (Meerwald), zwischen dem heutigen
Merwedestrom und der alten Maas, fest und begründete an
diesem äußerst günstig gelegenen Punkte eine Burg mit Zollstätte,
Anfänge des späteren Dordrecht, die alsbald den gesamten Tieler
Handel unterbanden. Den Wijker Handel aber hatte Dirk
anscheinend schon früher durch Einnahme von Vlaardingen am
Ausfluß der Leek unter seine Aufsicht gebracht.
Nun gehörte aber der Meerwald durch alte kaiserliche Ver—
zabung den Bischöfen von Lüttich und Utrecht; beide beklagten
sich beim Reiche wegen dieser Vergewaltigung; für König
Heinrich II. war aus diesem Grunde wie aus dem Gesichts—
ounkte der Verkehrshoheit des Reiches Anlaß zum Einschreiten
gegeben. Mit Ernst betrieb der König persönlich wie durch
seine niederländischen Organe, namentlich den Herzog von
Niederlothringen, die Verjagung des usurpatorischen Grafen.
Vergebens: das Reich besaß nicht die Kraft, die Anfänge eines