Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Erstes Kapitel. 
Normalvertrag war der Kauf oder der Tausch. Vertragsschulden 
konnten, wenn auch gerichtlich anerkannt, doch staatlich nicht 
beigetrieben werden, denn es gab hierfür noch keine öffentliche 
Gewalt gerichtlicher Vollstreckung: vielmehr hatte jeder Gläubiger 
den Versuch zu machen, sich selbst zu befriedigen. Vergegen— 
wärtigt man sich neben alledem, daß die Bürgschaft für Schuld 
bei den Sachsen, dem Hauptstamm des späteren Hansegebietes, 
erst durch einen Akt der fränkischen Gesetzgebung vom Jahre 782 
eingeführt zu sein scheint!: so begreift man, daß noch bis tief 
ins 8. Jahrhundert hinein im eigentlichen Deutschland kein 
größerer Eigenhandel der Nation bestanden haben kann: noch 
dauerte völlig ungebrochen die Herrschaft ausschließlicher Natural— 
wirtschaft. 
Erst nach weiteren Jahrhunderten drängte sich dem Gemein— 
bewußtsein der Nation die Thatsache auf, daß neben der aus— 
schließlichen Wirtschaftsthätigkeit auf agrarischem Gebiete auch 
langsam zunächst der Handel, später die Industrie Rechte zu 
erwerben begannen: noch bedeutet ahd. choufön vornehmlich 
tauschen und erinnert an das ags. ceap, „Vieh, Handelsgeschäft“, 
noch versteht der Deutsche des 10. und 11. Jahrhunderts unter 
gélt Vergeltung, Ersatz und nur ausnahmsweise Geld?, und als 
Ertrag, Besitz überhaupt gilt ihm gitregidi, Getreide. 
Gleichwohl entbehrten schon die merowingische wie die Kar— 
lingenzeit nicht jedes Handels. Freilich der vorchristliche, vor—⸗ 
geschichtliche Passihhandel der Germanen mit den Ländern des 
Mittelmeeres war ebenso verfallen, wie der spätere kommerzielle 
Verkehr mit den Römern vornehmlich an den Grenzen des 
Weltreiches. Doch hatten sich daraus und noch mehr aus der 
römischen Kultur auf deutschem Boden immerhin Spuren der 
Frühzeit durch die Jahrhunderte erhalten. Noch gelangten 
manche Waren des Orients auf dem alten Handelswege der 
Griechen über Marseille (und nunmehr weiter über die großen 
Messen der Champagne) nach Deutschland; noch weniger scheint 
Cap. de part. Sax. 8 27. 
Im Aungelsächsischen bedeutet es nie Geld; Geld ist englisch be— 
kanntlich money (moneéeta).
	        
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