378 Zehntes Buch. Drittes Kapitel.
und Steiermark fast unabhängiger Herr in seinen Landen.
Selten haben die Kaiser diesen äußersten Winkel besucht; fern
von ihm fand die Reichspolitik ihre Geleise in den Gegenden
des Rheines. Ungestört von außen genoß der Herzog des be—
sonderen Vorzuges ursprünglich markgräflicher, d. h. besonders
weitreichender, auf der Grundlage ausschließlichen militärischen
Kommandos beruhender Herrschaftsrechte im Innern. Er sah
sich im Besitze starker Gewalten über die Kirche; seine Finanzen
waren reich und übersichtlich geordnet; indem er eine zahlreiche
Ministerialität und unter dieser noch eine unfreie Ritterschaft
in häufigem Grenzkampfe um sich sammelte, beherrschte er weithin
das gesellschaftliche Werden der Bevölkerung.
So waren schon früh viele Vorbedingungen mannigfacher
und eigenartiger Entwickelung gegeben. Nachdem sechs Genera—
tionen von Grundherren und Bauern das Land organisiert und
geordnet hatten, setzte sie seit etwa Mitte des 12. Jahrhunderts in
voller Deutlichkeit ein. Die Anfänge der großen mittelalterlichen
Litteraturperiode erblühen hier in den ersten Liebesliedern; die Volks—
epen des Zeitalters finden hier ihre Ausprägung in Vers und Reim:
es sind die spezifisch nationalen Keime des Geisteslebens, die an
den Ufern der Donau zu besonders reichen Trieben erwachsen].
Und als dann die heimische Lyrik und das Volksepos in ganz
Deutschland von französisch gefärbtem Minnesang und Roman
abgelöst werden und von ihnen erstickt zu werden drohen, da
ist es wiederum sterreich, dessen Dichter Einspruch erheben gegen
die neue Art. Vom österreichischen Hofe geht Walther von der
Vogelweide aus, der verfeinernde Regenerator volkstümlicher
Lyrik; vom Salzburgischen her verspottet der derbsinnliche
Tanhuser die angeblaßten Weisen höfischen Minnesangs; und
an der Donau zieht Herr Alrich von Lichtenstein, der deutsche
Don Quixote, das minniglich-fremde Wesen durch seine Person
und sein Treiben selbst ins Lächerliche, ein unbewußter
Zerstörer.
Indem aber während der letzten Generationen der Baben—
Vgl. oben namentlich S. 222 ff.